Notaufnahmen: Ärzte fordern angemessene Vergütung

Immer mehr Patienten suchen nachts und am Wochenende die Notfallambulanz in einem Krankenhaus auf, wenn sie glauben, dringend ärztliche Hilfe zu benötigen. Die Kliniken ächzen unter der hohen Belastung, die zudem nicht angemessen bezahlt wird.

Auch wenn nicht jeder Fall ein Notfall ist: In der Notfallambulanz muss das zunächst sorgfältig abgeklärt werden. Für diese Untersuchungen können die Notfallambulanzen deutscher Kliniken seit April 2017 eine Abklärungspauschale abrechnen. Umgerechnet in Arbeitszeit pro Patient sind das zwei Minuten. Dies bildet den Aufwand für die Untersuchung der Patienten keineswegs ab, so die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN). Sie fordert eine angemessene Vergütung für die Versorgung dieser Notfallpatienten.

Für jeden Patienten, den die Notfallambulanzen tagsüber an einen niedergelassenen Arzt verweisen, erhalten Kliniken ein Honorar von 4,74 Euro. Nachts und am Wochenende beträgt die Pauschale 8,42 Euro. „Diese Beträge bildeten den Aufwand für die Kliniken jedoch nicht im Geringsten ab“, sagt Professor Dr. med. Reimer Riessen, Präsident der DGIIN. Die Pauschalen vergüten für jeden aufgenommenen Patienten nämlich nur zwei Minuten. In dieser Zeit muss eine Pflegekraft den Patienten administrativ aufnehmen, eine kurze Anamnese erheben, Vitalparameter messen (Blutdruck, Herzfrequenz, Atemfrequenz, Temperatur), die Befunde dokumentieren. Danach wird der Patient einem Arzt vorgestellt, der dann – eventuell nach einer körperlichen Untersuchung – die endgültige Entscheidung über die ambulante oder stationäre Weiterbehandlung treffen muss. Zudem nimmt die Zahl der Patienten in den Notaufnahmen laut der Fachgesellschaft kontinuierlich zu. Darunter gäbe es auch immer mehr ältere Patienten, die an mehreren komplexen Erkrankungen leiden, die bei der Abklärung mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Belastungsgrenze in Notaufnahmen erreicht

„Die Vorstellung der kassenärztlichen Bundesvereinigung zu diesem Vorgehen und der damit verbundenen Vergütung ist nicht haltbar“, kritisiert Professor Dr. med. Uwe Janssens, Generalsekretar der DGIIN. Zudem unterstellte der Vorsitzende der kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Eckart Starke, den Krankenhäusern, dass sie sich zunehmend in der ambulanten Versorgung „breitgemacht“ hätten. Die Kliniken hätten in den letzten Jahren den Grundsatz unterlaufen, Patienten nur dann stationär aufzunehmen, wenn eine ambulante Versorgung auf höchstem medizinischem Niveau nicht ohne Risiken möglich ist. „Dabei wird die Versorgung außerhalb der Regelzeiten der kassenärztlichen Versorgung mittlerweile zunehmend und eher unfreiwillig durch die Notfallambulanzen der Kliniken wahrgenommen“, widerspricht Janssens. Wegen der erheblich wachsenden Patientenzahlen stießen die Ambulanzen damit jedoch an ihre Belastungsgrenzen. Darüber hinaus gäbe es auch immer mehr Patienten, die mit eher banalen Erkrankungen die Notaufnahme aufsuchten.  „Die Entscheidung, ob ein Patient eine stationäre Behandlung benötigt, ist aber komplex und kann nicht innerhalb von zwei Minuten getroffen werden“, räumt der DGIIN-Experte ein. Für ist der Ansicht, dass für die Notfallversorgung an der Schnittstelle vom ambulanten zum stationären Versorgungsbereich grundsätzlich neue und innovative Finanzierungsmodelle entwickelt werde müssen. Und diese Modelle sollten den tatsächlichen Aufwand angemessen abbilden.