Internisten in Deutschland wollen die Digitalisierung im Gesundheitswesen mitgestalten. In einem Brief an Gesundheitsminister Lauterbach haben sie entsprechende Vorschläge vorgelegt.
Die deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) begrüßt den kürzlich vom Bundesgesundheitsministerium angestoßenen Prozess zur Entwicklung einer „Digitalisierungsstrategie Gesundheitswesen und Pflege“. In einem Brief an Gesundheitsminister Professor Dr. med. Karl Lauterbach haben Vertreter der Fachgesellschaft nun ihre konstruktive Mitarbeit an diesem Prozess angeboten. Gleichzeitig wurde eine Liste von „Anforderungen an ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ übermittelt. Die DGIM betont, dass die Nutzung von Gesundheitsdaten in Wissenschaft und Versorgung vereinfacht werden soll, um Diagnostik, Therapie und Versorgung im Sinne der Patientinnen und Patienten zu verbessern. „Eine rasche Digitalisierung des Gesundheitswesens ist eine Voraussetzung dafür, dass wir in Deutschland weiterhin exzellente medizinische Forschung betreiben sowie Erkenntnisse und Innovationen zwischen Forschung und Patientenversorgung schnell austauschen können“, ist Professor Dr. med. Ulf Müller-Ladner, Vorsitzender der DGIM, überzeugt.
Verbesserungsbedarf
Besonders großen Verbesserungsbedarf sieht die DGIM bei der Nutzung von Gesundheitsdaten. Gemeinsam mit Internistinnen und Internisten, die in der Forschung und in der Patientenversorgung an Universitätskliniken tätig sind, hat die DGIM daher eine Liste mit konkreten Anforderungen zu neun Themenfeldern erarbeitet und dem Bundesgesundheitsminister zugeschickt. „Mit dieser Liste wollen wir auf konkrete Bedarfe und Baustellen bei der Digitalisierung aus der Perspektive der Inneren Medizin hinweisen und mögliche Lösungen vorstellen“, sagt Professor Dr. med. Claus Vogelmeier, Sonderbeauftragter für das Thema Digitale Medizin im DGIM-Vorstand. „Jeden Tag sammeln wir in Kliniken und Praxen Unmengen an Patientendaten, deren wissenschaftliche Verwertung die derzeit in Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen und Rechtsunsicherheiten allerdings erheblich erschweren oder verhindern“, so der Marburger Internist. Die Liste ist online abrufbar.