Ein Jahr nach seiner Einführung kämpft der Medikationsplan noch immer mit erheblichen Startschwierigkeiten. Die meisten Patienten werden nicht ausreichend über den Plan informiert und nur die wenigsten nutzen ihn, zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Studie.
Seit dem 1. Oktober 2016 haben versicherte Patienten, die dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel parallel anwenden, Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch ihren Arzt. In dem einheitlichen Medikationsplan werden die Medikation und die Einnahmehinweise für Patienten übersichtlich und verständlich dargestellt. Er soll für mehr Sicherheit im Umgang mit Arzneimitteln sorgen. Laut Schätzungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sind etwa fünf bis zehn Prozent aller Krankenhauseinweisungen Folge unerwünschter Nebenwirkungen von Arzneimitteln (UAW). Demnach sind zwischen 250.000 und einer halben Million Krankenhauseinweisungen jährlich vermeidbar.
Doch entgegen den Erwartungen fällt die Bilanz ein Jahr nach Einführung des Medikationsplans ernüchternd aus, wie die Ergebnisse der repräsentativen Studie der hkk Krankenkasse zeigen. Für die Studie wurden anhand einer Zufallsstichprobe von allen Versicherten der Bremer Krankenkasse mit Anspruch auf einen Medikationsplan 1.000 Versicherte befragt, von denen 324 geantwortet haben. „Das Ziel, die Arzneimitteltherapiesicherheit für multimorbide bzw. von Polypharmazie betroffene Patienten zu erhöhen, wurde nur für eine Minderheit erreicht“, sagt Studienleiter Dr. Bernard Braun vom Bremer Institut für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (BIAG) und ergänzt: Um die mit dem gesetzlichen Anspruch auf einen schriftlichen Medikationsplan angestrebten Ziele der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Steuerungsfähigkeit für möglichst viele Patienten mit Arzneimittelverordnungen und Selbstmedikation erreichen zu können, müssen zahlreiche konzeptionelle Mängel behoben werden.“
Viele Patienten ohne Medikationsplan
So haben der Studie zufolge nur 37,7 Prozent der Versicherten mit Anspruch auf einen Medikationsplan einen solchen Plan überhaupt erhalten. Ein Viertel der Befragten mit Medikationsplan wurde gar nicht oder nur unzureichend über den Sinn des Plans aufgeklärt. Zudem gaben knapp 21 Prozent der Befragten an, dass sie von dem für den Medikationsplan verantwortlichen Arzt weder über den Nutzen noch über die Einnahmemodalitäten der verordneten Medikamente informiert wurden. Darüber hinaus wurden 51,6 Prozent der Befragten mit Medikationsplan nicht gefragt, ob sie sich zusätzlich rezeptfreie Arzneimittel in der Apotheke gekauft hätten. 43 Prozent aller Befragten mit Medikationsplan wurden nicht darauf hingewiesen, den Plan auch zum Besuch anderer Ärzte mitzunehmen und gegebenenfalls ergänzen zu lassen. 32,5 Prozent der Befragten, die auch von anderen Ärzten als dem Ersteller des Medikationsplans Medikamente verordnet bekamen, wurden nicht nach dem Medikationsplan gefragt. Sofern der Medikationsplan bei diesen Arztkontakten überhaupt eine Rolle spielte, wurde er bei 14,3 Prozent der befragten Patienten nicht ergänzt.
Nachbesserungen dringend erforderlich
Um diesem Missstand abhelfen zu können, empfiehlt der Studienleiter dringend umfangreichen Maßnahmenkatalog: „Es muss untersucht werden, welche Kriterien bei den Ärzten ‚angekommen‘ sind und wie sie die Entscheidung, ob ein Medikationsplan erstellt wird oder nicht, beeinflussen.“ Außerdem müssen die für den Patienten relevanten Informationen nach Ansicht von Dr. Braun verständlicher formuliert werden. Darüber hinaus kritisiert der Wissenschaftler, dass es dort, wo es um die Inhalte des Medikationsplans gehe, aufgrund von Bemerkungen wie „in der Regel“ oder „sofern möglich“ einen zu breiten Gestaltungsspielraum für die Ärzte gebe. Das reduziere den Nutzen einer möglichst vollständigen Übersicht über eine rezeptpflichtige und eine rezeptfreie medikamentöse Behandlung. „Dabei ist unklar, ob und wie sich Ärzte darüber informieren müssen, welche Arzneimittel ihre Patienten bereits von anderen Ärzten erhalten haben.“ Der Studienleiter hält es daher für unumgänglich, eine Reihe von Bestimmungen zu präzisieren und verpflichtend zu machen.