Seit Anfang des Jahres gibt die Landesärztekammer Hessen über medisign elektronische Arztausweise an ihre Mitglieder aus. Damit ist der eArztausweis ab sofort in allen 17 deutschen Ärztekammern erhältlich.
Ab sofort können auch hessische Ärzte über medisign einen elektronischen Arztausweis (eHBA) ihrer Ärztekammer zu beziehen. Er lässt sich zum Beispiel dazu verwenden, elektronische Arztbriefe rechtsgültig zu signieren und die in diesem Monat gestartete Förderung von 55 Cent pro eArztbrief in Anspruch zu nehmen. Anfang Juli folgt eine weitere Anwendung: Laut neuer Anlage 2b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte ist es künftig bundesweit möglich, für Überweisungen zum Labor (Muster 10 und 10A) und radiologischen Telekonsil (Muster 6) digitale Vordrucke zu nutzen. Sie werden mit Hilfe des elektronischen Heilberufeausweises signiert und verschlüsselt übertragen.
„Wir hatten in letzter Zeit verstärkt Anfragen aus der hessischen Ärzteschaft und freuen uns, dass wir die Interessenten ab sofort mit einem eHBA versorgen können“, sagt medisign-Geschäftsführer Armin Flender. Die regionale Verteilung der eHBA fällt sehr unterschiedlich ausfällt. Nordrhein ist der Spitzenreiter mit einem Anteil von über 50 Prozent an allen bislang ausgegebenen eHBA. Hier haben die Ärzte bereits seit einigen Jahren bei der Quartalsabrechnung die Möglichkeit, mit dem eHBA die Gesamtaufstellung qualifiziert zu signieren und somit Verwaltungskosten einzusparen.
Elektronische Arztausweise für viele Zahnärzte Praxisalltag
Zahnärzten stehen bereits seit Längerem flächendeckend elektronische Heilberufsausweise zur Verfügung – entweder als ZOD-Karten oder in mittlerweile sechs Regionen als elektronische Zahnarztausweise (eZAA). Neben Westfalen-Lippe, zählen dazu Brandenburg, Nordrhein, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Mehr als 16.000 Zahnärzte nutzen inzwischen ZOD-Karten oder eZAA. Dem gegenüber stehen knapp 5.000 Ärztinnen und Ärzte, die einen eHBA einsetzen.
Die medisign Card mit fortgeschrittener Signatur wird nicht länger ausgegeben. Als Vorläuferkarte der elektronischen Heilberufsausweise sollte sie Ärzten und Zahnärzten Gelegenheit geben, sich frühzeitig mit der Technik und elektronischen Kommunikationsprozessen vertraut zu machen. „Nachdem jetzt deutschlandweit alle Ärzte und Zahnärzte einen elektronischen Heilberufsausweis beantragen können, ist die medisign Card überflüssig geworden“, sagt Flender. Neben der Signaturfunktion dienen eArztausweis und eZAA auch als Sichtausweise und ersetzen damit die bisherigen Sichtausweise der Kammern.