Code of Conducts droht das Scheitern

Der Bundesverband Gesundheits-IT befürchtet das Scheitern von Codes of Conducts in Deutschland. (Foto: rclassenlayouts/123rf.com)

Nach jahrelangem Verzug und fehlender Dialogbereitschaft seitens der Datenschutzbehörden droht ein Scheitern von Code of Conducts in Deutschland, warnt jetzt der Bundesverband Gesundheits-IT. 

Die sogenannten Code of Conducts (CoC) sollen einen einheitlichen und verbindlichen Verhaltenskodex für die Nutzung von Daten bieten und so für mehr Transparenz sowie Rechtssicherheit sorgen. Diese Art der Selbstverpflichtung für Unternehmen und Organisationen ist innerhalb der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgesehen, um abstrakte Vorgaben zu konkretisieren. Vor allem in der Gesundheitsbranche, in der häufig sensible Daten verarbeitet werden, ist ein solcher Verhaltenskodex äußerst nützlich.

Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) arbeitet bereits seit 2018 an einem CoC zur Fernwartung von medizinischen IT-Systemen. Er wäre der europaweit offiziell nach DSGVO anerkannte Verhaltenskodex seiner Art. Bevor er jedoch inkraft treten kann, muss sich eine Prüfstelle finden, welche die Einhaltung der auferlegten Regeln überwacht. Das Problem: Die Anforderungen an eine solche Prüfstelle sind nach wie vor nicht definiert.

Inakzeptable Verzögerung

„Die Datenschutzbehörden hatten für diese Aufgabe zwei Jahre Zeit. Es ist daher inakzeptabel, dass die Voraussetzungen für die Schaffung von Code of Conducts noch immer nicht vorliegen und auch keine Behörde sich des Themas annehmen will“, sagt bvitg-Geschäftsführer Sebastian Zilch. Mit dem klar formulierten politischen Willen, Code of Conducts zu nutzen, sei die Industrie in inhaltliche und finanzielle Vorleistung gegangen. „Jetzt müssen unverzüglich die Voraussetzungen für die Umsetzung von Code of Conducts geschaffen werden“, so Zilch.

Der Verband fordert für den Gesundheitsbereich zeitnah klare und deutschlandweit einheitliche Kriterien für die Akkreditierung der Prüfstellen sowie zur Anerkennung von Verhaltensregeln. Das könnte eine zentrale Stelle beim Bund für den gesamten nicht-öffentlichen Bereich übernehmen. 

Checkliste sinnvoll

Um das Antragsverfahren zu erleichtern, empfiehlt der bvitg eine detaillierte Checkliste mit den nötigen Voraussetzungen für beantragende Stellen zu erstellen. Darüber hinaus fordert der Verband mehr Transparenz bei den anfallenden Gebühren, die Prüfstellen für die Anerkennung zahlen müssen.

„Während andere Länder wie Belgien bereits signalisiert haben, dass sie auf eine solche Abgabe verzichten, fehlt in Deutschland noch immer eine grundsätzliche Aussage wie und in welcher Höhe diese erhoben werden sollen“, so Zilch. Diese Unsicherheit sei ein weiteres Hemmnis für die Etablierung einer Prüfstelle.