Laut einer Befragung der Wirtschaftsberatung PwC haben bisher nur 13 Prozent der Deutschen die Terminservicestellen genutzt, um einen schnelleren Termin beim Facharzt zu erhalten.
Laut einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC unter 1.000 Bürgern, haben bislang lediglich 13 Prozent der Deutschen den Service bereits genutzt, der einen schnellen Termin beim Facharzt gewährleisten soll. Das Angebot war bislang bei den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen angesiedelt. Ab Januar 2020 werden die Terminservicestellen bundesweit unter der einheitlichen Rufnummer 116117 erreichbar sein. Der Dienst wird bis dato wenig angenommen, obwohl die Terminservicestellen der Befragung zufolge 71 Prozent der Bürger bekannt sind. Immerhin können sich in Zukunft 65 Prozent vorstellen, die zentrale Anlaufstelle für Patienten künftig zu kontaktieren.
Wenig Wissen zu Terminservicestellen
Der Ausbau der Terminservicestellen ist Kern des neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), das im Mai 2019 in Kraft getreten ist und deutliche Verbesserungen für gesetzlich Versicherte erbringen soll. Dass die Bürger den Service bislang kaum nutzen, liegt vermutlich an mangelnder Kenntnis: So sind nur 49 Prozent darüber informiert, dass die Wartezeit auf einen Termin beim Facharzt maximal vier Wochen betragen darf. Lediglich 17 Prozent wissen, dass Patienten einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus wahrnehmen können, wenn der Dienst keinen Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen vermitteln kann.
Hohe Zufriedenheit der Nutzer
Unter den Nutzern, die bereits die Terminservicestelle kontaktiert haben, ist die Zufriedenheit aber hoch – 88 Prozent würden den Dienst wieder in Anspruch nehmen. „Wir müssen dringend den Service ausbauen und die Angebote bekannter machen. Wir stellen immer wieder fest, dass die Zufriedenheit mit dem deutschen Gesundheitswesen sinkt, während die Ansprüche der Versicherten steigen. Eine verbesserte Serviceorientierung und ein schnellerer Zugang zum Arzt sind gute Ansätze. Wichtig ist, dass die Terminvereinbarung auch online und per App möglich ist – das verlangen mehr als ein Drittel der Befragten, wie unsere Studie belegt“, kommentiert PwC-Studienautor Michael Burkhart.
Datenschutz muss gewährleistet sein
Der Digitalisierung des Gesundheitswesens stehen die Bürger aufgeschlossen gegenüber. So sind neun von zehn Deutschen dazu bereit, für die elektronische Patientenakte – ebenfalls Teil des Terminservice- und Versorgungsgesetzes – unter bestimmten Voraussetzungen ihre Daten preiszugeben. Etwa jeder Dritte kann sich sogar vorstellen, alle notwendigen medizinischen Informationen hinterlegen zu lassen. Andere schränken die Datenpreisgabe ein, etwa auf allgemeine Gesundheitsinformationen wie Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten (26 Prozent). Gänzlich lehnen nur neun Prozent der Befragten die elektronische Patientenakte ab. Wichtige Voraussetzung für die Datenfreigabe: Der Datenschutz muss gewährleistet sein, wie 44 Prozent bestätigen, wobei nur 26 Prozent selbst bestimmen möchten, wer welche Daten einsehen kann. „Der Datenschutz spielt für die Bürger eine wichtige Rolle. Wir beobachten aber, dass die Bürger zugunsten einer höheren Servicequalität immer stärker bereit sind, persönliche Informationen zu teilen“, so Burkhart.
Beitragserhöhung würde akzeptiert
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) weitet das Bundesgesundheitsministerium auch einige Leistungen für gesetzlich Versicherte aus. Das schätzen die Studienteilnehmer. Besonders wichtig ist ihnen, dass pflegebedürftige Menschen künftig von mehr Kräften unterstützt werden können, weil auch reine Betreuungsdienste in der ambulanten Pflege zugelassen werden (etwa zur Hilfe im Haushalt und zur häuslichen Betreuung), wie 93 Prozent bestätigen. Ebenso begrüßen die Bürger, dass sich die Festzuschüsse bei Zahnersatz von 50 auf 60 Prozent erhöhen (89 Prozent). Zwei Drittel würden für bessere Leistungen eine Erhöhung ihres Krankenkassenbeitrags in Kauf nehmen, die Mehrheit will allerdings maximal 20 Euro monatlich mehr zahlen.