
Brandaktuell
Cloud für Berufsgeheimnisträger
Für die Ablage und Verarbeitung besonders zu schützender Informationen im Sinne des Paragrafen 203 Strafgesetzbuch (StGB) dürfen Berufsgeheimnisträger ab sofort die Open Telekom Cloud nutzen. Die Deutsche Telekom stellt dazu Berufsgruppen wie Ärzten, aber auch [mehr]