Neue Übersicht zu Schadstoffen am Arbeitsplatz

Eine besonders hohe Zahl von Neuerungen enthält die so genannte MAK- und BAT-Werte-Liste, deren Neuauflage jetzt von der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vorgelegt wurde. Die DFG hat in diesem Jahr zum 52. Mal die MAK- und BAT-Werte-Liste vorgelegt. Die Forschungsgemeinschaft übergab die Liste am 1. Juli an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Sie enthält 86 Änderungen und Neuaufnahmen und ist neben der gedruckten Form auch digital im Open Access-Format verfügbar. Die digitale Fassung der MAK- und BAT-Werte-Liste steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

Eine besonders hohe Zahl von Neuerungen und Überprüfungen nahm die Kommission in diesem Jahr bei den Maximalen Arbeitsplatz-Konzentrationen (MAK-Werten) vor. In der aktuellen Liste legte sie für 15 Stoffe den Wert neu fest, bei acht Stoffen änderte sie den Wert einschließlich der Kurzzeitwertkategorie und des Überschreitungsfaktors und bestätigte den Wert für drei Stoffe nach eingehender Prüfung der neueren Literatur.

Stoffe neu eingestuft

Neu ist auch die Einstufung dreier Stoffe in die Kanzerogenitäts-Kategorie 4, für die die Kommission MAK-Werte festgelegt hat, die, wenn sie eingehalten werden, vor der Entstehung eines Tumors schützen. Zu den neu eingestuften Stoffen gehört Bariumsulfat, das als Staub mit der Atemluft eingeatmet und in der Lunge lokal wirken kann. Die beiden Chemikalien Furan und Nitrobenzol wirken hingegen systemisch: Sie werden über die Haut oder die Lunge in den Organismus aufgenommen und verbreiten sich dort über die Blutbahn.

Die Liste enthält neben den namensgebenden MAK-Werten – den Stoffmengen, die als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursachen – Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das werdende Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder über die Haut aufgenommen werden. Sie weist außerdem die Konzentration eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte).

Überdies beschreibt sie die Biologischen Leit-Werte (BLW) sowie die Arbeitsstoff-Referenz-Werte (BAR). Zu allen überprüften Stoffen liegen jeweils ausführliche wissenschaftliche Begründungen vor, die die Entscheidungsprozesse der Kommission transparent darlegen. Die Vorschläge für Änderungen und Neuaufnahmen stehen bis zum 31. Dezember 2016 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden.

Warnhinweise erweitert

Insgesamt enthält die Liste bei den krebserzeugenden Arbeitsstoffen elf Überprüfungen und Neuerungen, 34 Stoffe wurden auf eine Gefährdung während der Schwangerschaft hin überprüft. Alle genannten Stoffe prüfte die Kommission auch auf ihre atemwegs- und hautsensibilisierenden Eigenschaften. Neun Stoffe erhielten neu den Warnhinweis, dass auch die Aufnahme durch die Haut neben der Inhalation wesentlich zur Gefährdung der Gesundheit beitragen kann, für fünf Stoffe wurde der Hinweis beibehalten und für den Stoff 2-Phenoxyethanol gestrichen. Im Teil „BAT-Werte, BLW, EKA und BAR“ nahmen die Expertinnen und Experten acht Änderungen und Neuaufnahmen vor. Einen BAR-Wert gaben sie für Benzol und Tri-n-butylphosphat an, für Kupfer konnte hingegen kein Wert abgeleitet werden. Den bisherigen BAT-Wert für Nitrobenzol änderten sie in einen BLW-Wert.

Info
Weitere Informationen über die Arbeit der Senatskommission, eine detaillierte Liste mit allen Neuaufnahmen und Änderungen sowie den Zugang zu den Open-Access-Publikationen der MAK Collection finden Sie unter: www.dfg.de/mak.