Kritik an den aktuellen Änderungen im Arzneimittelgesetz übt jetzt die Landesärztekammer Baden-Württemberg . Sie befürchtet, dass durch die Änderungen ein wichtiges Element telemedizinischer Behandlung infrage gestellt ist.
Die jüngsten Änderungen im Arzneimittelgesetz legen fest, dass Arzneimittel online oder telefonisch nicht verordnet werden dürfen, wenn der Arzt den Patienten nicht kennt. Die Landesärztekammer im Sommer Modellprojekte gestattet, bei denen ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden.
Die vom Bundestag bereits bestätigte Änderung des Arzneimittelgesetzes könnte derartige Modellprojekte leerlaufen lassen, fürchtet Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever: „Erfahrungen im Ausland zeigen, dass es bei der Telemedizin häufig auch um die Verordnung von Arzneimitteln geht. Doch das Bundesgesundheitsministerium will genau das verbieten lassen. In der Gesetzes-Begründung wird ausgeführt, dass die Regelung das ärztliche Berufsrecht flankiere, wonach eine ausschließliche Fernbehandlung nicht zulässig sei. – Ganz offenbar war dem Gesetzgeber unsere Neuregelung der Ärztlichen Berufsordnung gänzlich unbekannt!
Landesärztekammer für Ausnahmeregelung
Die Landesärztekammer hat sich deshalb an die die Landesregierung gewandt. Sie soll im Bundesrat darauf hinwirken, dass § 48 des Arzneimittelgesetzes zur Fern-Verordnung von Arzneimitteln dahingehend modifiziert wird, dass eine Ausnahmeregelung für (berufsrechts-konforme) Modellversuche zur Fernbehandlung geschaffen wird. „Sollte der entsprechende Paragraf in der Länderkammer nicht mehr geändert werden, so wird sich die Bundespolitik vorwerfen lassen müssen, innovative Projekte, die eine Verbesserung der medizinischen Versorgung zum Ziel haben, ohne Not auszubremsen“, so Dr. Clever. Schließlich sollen durch die Erprobung und wissenschaftliche Evaluation alle denkbaren Aspekte telemedizinischer Anwendungen in Baden-Württemberg eingehend geprüft werden. Die Landesärztekammer will dabei eng mit der Apothekerschaft zusammenarbeiten, um im Rahmen der Modellprojekte berufsgruppenübergreifend möglichst patientenorientierte Lösungen zu schaffen.