KHZG: DSAG mahnt zur Eile

Hermann-Josef Haag, DSAG-Fachvorstand Personalwesen & Public Sector. (Foto: DSAG)
Hermann-Josef Haag, DSAG-Fachvorstand Personalwesen & Public Sector. (Foto: DSAG)

Über die Fristverlängerung für Digitalprojekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) zeigt sich die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) zwar grundsätzlich erfreut. Trotzdem mahnt sie zur Eile.

Die bisher geforderte Umsetzung für Digitalprojekte innerhalb des KHZG bis Ende 2024 entfällt. Kliniken haben nun die Möglichkeit, ihre Patientenportale, Pflege- und Behandlungsdokumentationen oder ihr Medikations-Management auch nach 2024 abzuschließen. Die entsprechende Vereinbarung soll ab sofort in Kraft treten.

Nicht zur Tagesordnung übergehen

Hermann-Josef Haag, der DSAG-Fachvorstand für Personalwesen und Public Sector, betont jedoch, dass die Fristverlängerung trotzdem keine Entspannung in Kliniken und Krankenhäusern mit sich bringt: „Grundsätzlich ist die Fristverlängerung beim Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) aus DSAG-Sicht eine gute Sache. Allerdings können die Krankenhäuser und Kliniken nicht zur Tagesordnung übergehen. Es ist nach wie vor oberstes Gebot, sich nach Alternativen für die abgekündigte Lösung SAP Patientenmanagement IS-H und gegebenenfalls nach anderen Krankenhausinformationssystemen (KIS) umzusehen, um z. B. das bisher eingesetzte i.s.h.med von Oracle Cerner zu ersetzen.“

Die Kliniken stehen vor dem Ziel, mittels KHZG wichtige Digitalisierungsmaßnahmen zu realisieren. Allerdings sind ihre Budgets durch hohe Energie- und Inflationskosten erschöpft. Zudem müssen viele Klinikträger erhebliche Summen für neue KIS aufbringen. Die Fristverlängerung ändere daran nichts, betont Haag.

KHZG-Fristverlängerung als Chance begreifen

Die DSAG betont die Notwendigkeit umfassender funktionaler Erweiterungen bestehender KIS, insbesondere in Bezug auf die Interoperabilität und die Verwendung der Fast-Healthcare-Interoperability-Resources (FHIR)-Schnittstelle für den elektronischen Datenaustausch zwischen Kliniken und niedergelassenen Praxen. Datenschutzrechtliche Aspekte und hohe Sicherheitsanforderungen müssen dabei gewährleistet sein.

Die Fristverlängerung bietet Lösungsanbietern die Chance, die geforderten Anforderungen besser erfüllen zu können. Aktuell sind jedoch noch nicht alle eingesetzten KIS in der Lage, die funktionalen KHZG-Anforderungen vollständig abzubilden. Zudem steht am Markt keine umfassende Ersatzlösung für das Patientenmanagement-System als Grundlage für die Anforderungen zur Verfügung. Das führt dazu, dass viele Beschaffungs- und Implementierungsprojekte momentan noch nicht umgesetzt werden können.

Es ist zweifelsohne von großer Bedeutung, die Themen des KHZG zeitnah zu lösen. Doch das KIS spielt eine zentrale Rolle für die erfolgreiche Digitalisierung im Rahmen des KHZG. Es müssen daher die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen. Gesundheitseinrichtungen, Berater und Implementierungspartner stehen vor einer großen Herausforderung.

Die Situation könnte sich in naher Zukunft weiter verschärfen, wenn IS-H und gegebenenfalls auch i.s.h.med ersetzt werden müssen. Die Fristverlängerung sollte daher nicht als Atempause betrachtet werden, sondern als Möglichkeit, die dringend erforderlichen Digitalisierungsmaßnahmen voranzutreiben.