Die Lösung „Verbandbuchsoftware“ richtet sich an Unternehmen aller Branchen, die ein Verbandbuch führen müssen. Alle Unfälle, Verletzungen und Erste-Hilfe-Leistungen werden im digitalen Verbandbuch vorschriftsgemäß dokumentiert.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit über drei Jahren rechtskräftig. Die dadurch in vielen Unternehmen notwendigen Veränderungen und Anpassungen gelten auch für das digitale Verbandbuch – darauf macht die Unternehmensberatung Hoppe aufmerksam. Denn ein ordnungsgemäß geführtes Verbandbuch enthält sensible Daten, die streng vertraulich behandelt werden müssen.
Versicherungsschutz durch Berufsgenossenschaften
Die Dokumentation von Arbeitsunfällen muss sehr ernst genommen werden. Nicht nur, um die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu erfüllen, sondern auch, um den Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaften zu gewährleisten, die bei fehlender Notfalldokumentation die Kostenübernahme verweigern können.
Normalerweise liegt das Verbandbuch neben dem Verbandskasten und der Ersthelfer notiert hier Erste-Hilfe-Maßnahmen unter Angabe des Namens, der Verletzung und weitere Informationen. Das Verbandbuch und somit die Gesundheitsdaten der Angestellten sind für jeden öffentlich zugänglich, was jedoch absolut nicht dem Sinne des Datenschutzes entspricht. Optionen sind hier ein abschließbarer Schrank, für den nur Befugte einen Schlüssel haben oder der DGUV-Meldeblock mit einzeln abreißbaren Blättern. Allerdings sind beide Möglichkeiten nicht besonders praktisch. Denn die Dokumente müssen fünf Jahre lang verfügbar gehalten werden – schwer umsetzbar mit einem Abreißblock.
Individuelle Berechtigungen
Die Alternative ist das elektronische Verbandbuch. Einerseits werden personenbezogene Daten hier aufgrund des integrierten Rechtemanagements geschützt und andererseits eine rechtssichere Dokumentation gewährleistet. Wegen der individuellen Berechtigungen sieht jeder Anwender nur das, was er auch wirklich sehen darf. Entsprechend der hinterlegten Berechtigungen können die Benutzer nur ihnen zugeteilte Änderungen im elektronischen Verbandbuch vornehmen. Die entsprechenden Zugriffsberechtigungen lassen sich einfach einstellen.
Die lückenlose Dokumentation ist besonders wichtig, damit ein betrieblicher Unfall überhaupt als Arbeitsunfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anerkannt werden kann. Kleine Schnitt- oder Stichverletzungen können sich zum Beispiel entzünden und Spätfolgen nach sich ziehen. Fehlt die Notfalldokumentation, kann die Berufsgenossenschaft die Kostenübernahme verweigern. Die Hoppe Unternehmensberatung bietet auf ihrer Website ausführliche Informationen zum digitalen Verbandbuch.