In der laufenden Debatte um eine Pflegereform fordern die Johanniter weitere politische Reformen, um bessere Rahmenbedingungen in der Pflege zu schaffen. Die Hilfsorganisation nennt haarsträubende Beispiele für bürokratische Auswüchse, die dringend korrigiert werden sollten.
Bessere Rahmenbedingungenbedingungen, eine zukunftssichere Ausgestaltung der Pflegeversicherung und eine Versorgung, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht: das sind die Kernforderungen der Johanniter Unfall-Hilfe in der laufenden Debatte um eine Pflegereform.
Zum Tag der Pflegenden dankt Bundesvorstands-Mitglied Jörg Lüssem den Mitarbeitenden in den Pflege- und Betreuungseinrichtungen und mahnt: „Ihre Arbeit erfährt in unserer Gesellschaft noch immer nicht genügend Anerkennung. Daher dringen wir weiterhin darauf, die notwendigen Reformen anzugehen.“ Eine zentrale Rolle spielen dabei der Bürokratieabbau und die Digitalisierung, so Lüssem: „Wir unterstützen aktuell bereits alle Maßnahmen, die für die Pflegenden weniger Zeit am Schreibtisch und mehr Zeit für das Wesentliche bedeuten: die Arbeit mit den Menschen.“
Pflegekräfte durch Bürokratieabbau im Beruf halten
Helvi Seehafer, Fachbereichsleiterin Pflege bei den Johannitern, betont: „Die Potentiale der Digitalisierung zu nutzen, ist ebenso wie ein klares Bekenntnis zum Bürokratieabbau unerlässlich, um Pflegekräfte im Beruf zu halten, neue Arbeitskräfte zu gewinnen und damit langfristig Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Digitalisierung soll und kann den Menschen nicht ersetzen, ihn aber entlasten.“
Verbesserungsbeispiel DTA-Verfahren
Ein konkretes Beispiel für den hohen Digitalisierungsbedarf in der Pflege ist das Datenträgeraustauschverfahren (DTA). Die Daten werden zwar digital per DTA versendet, trotzdem müssen die Leistungsnachweise weiterhin in Papierform an die Pflegekassen gesendet werden, wo sie dann gescannt und vernichtet werden – dies sorgt bei den Pflegenden für Frustration. Auch bei den Kranken- und Pflegekassen muss die Digitalisierung daher dringend vorangetrieben werden.
Weiterer Handlungsbedarf besteht etwa bei der Verordnung von Leistungen der Häuslichen Krankenpflege. Dazu gehört beispielsweise die Versorgung von Wunden oder das Spritzen von Insulin. Die Verordnung in Papierform muss vom Arzt und Kunden unterschrieben und per Post oder Fax an die Kasse gesendet werden. Nach analogem Rücklauf wird dann die Leistung in das digitale Verwaltungsprogramm der Pflegedienste übertragen. Dieses Verfahren ist kompliziert, zeitaufwändig und fehleranfällig. Die elektronische Verordnung muss daher zügig auf den Weg gebracht werden.