Heilmittelerbringung: Sonderregelungen verlängert

Videosprechstunde
Maßnahmen per Video (Foto: © Andrey Popov/Deutsche Arzt AG)

Der GKV-Spitzenverband und die bundesweiten Kassenverbände verlängern Sonderregelungen für die Heilmittelerbringung und reagieren damit auf die anhaltende Pandemie. Die Verlängerung ist zunächst bis 30. Juni 2020 befristet.

Trotz bundesweiter Lockerungen der Maßnahmen gegen Corona bleibt es wichtig, das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu beschränken. Hierauf reagieren die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband. Sie ermöglichen Heilmittelerbringern durch die Fortführung der bereits bestehenden Sonderregelungen unter anderem die Durchführung therapeutischer Maßnahmen per Video. 

Vor Fristablauf Ende Juni 2020 soll entschieden werden, welche Regelungen auch über das vorläufige Enddatum hinaus bestehen bleiben oder inhaltlich an die aktuelle Situation angepasst werden müssen. Entscheidungsgrundlage bilden hierbei die eingeleiteten Lockerungsmaßnahmen sowie die Pandemieentwicklung.

Behandlungsbedarfe per Video abdecken

Die Regelung deckt sowohl ärztliche als auch zahnärztliche Verordnungen ab und gilt für alle Leistungserbringer nach §124 SGB V (Physio-, Ergo-, Ernährungs-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Schlucktherapeuten sowie Podologen). Wenn aus therapeutischer Sicht möglich und mit bestehender Einwilligung der jeweiligen Patienten können Maßnahmen der folgenden Bereiche per Videosprechstunde durchgeführt werden:

  • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
  • Schlucktherapie ausschließlich bei SCZ
  • Ergotherapie
  • Ernährungstherapie
  • Physiotherapie
  • X0301 Bewegungstherapie
  • X0501 Krankengymnastik (auch KG-Atemtherapie)
  • X0702 Krankengymnastik-Mukoviszidose

Kostenloses Angebot

Das Unternehmen Deutsche Arzt AG weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, das Angebot „sprechstunde.online“ kostenlos zu nutzen. Sprechstunde.online ist ein KBV-zertifizierter Videodienste der laut Anbieter derzeit von mehr als 13.000 Leistungserbringern in Anspruch genommen wird.