Gesundheitsversorgung braucht einheitliche eAkte

Über aktuelle Entwicklungen und Lösungswege zur Umsetzung elektronischer Patientenakten (ePA) informierten sich rund 220 Besucher auf dem vierten Fachkongress „eHealth.NRW – Das digitale Gesundheitswesen“ in Bochum. Bei dem vom ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veranstalteten Kongress diskutierten die Referenten unter anderem über die Anforderungen an ein neues E-Health-Gesetz. Auch die die nächsten Schritte zur Einführung elektronischer Aktenlösungen sowie die Bedürfnisse der Anwender und Patienten waren Themen der Veranstaltung, auf der auch ausgewählte Aktenlösungen aus der Praxis vorgestellt wurden.

„Ziel der Fachtagung ist es, richtungsweisende Impulse zu geben. Es gibt in Deutschland mehrere innovative Ansätze für einrichtungsübergreifende Patientenakten. Sie verdeutlichen, welche IT-Leistungen bereits jetzt im Versorgungsalltag möglich sind und wie wirkungsvoll sie Versorgungsprozesse und Behandlungsabläufe optimieren können“, sagte der stellvertretende ZTG-Aufsichtsratsvorsitzende Günter van Aalst bei der Eröffnung des Fachkongresses. „Für ein einheitliches Angebot an eAkten haben wir in Nordrhein-Westfalen nötige Veränderungen der Versorgungsstrukturen im Blick“, so van Alst weiter.

Bei seinem Einführungsvortrag zu elektronischen Patientenakten verdeutlichte Prof. Dr. Peter Haas von der Fachhochschule Dortmund, welche Voraussetzungen für eine gelingende Realisierung erfüllt sein müssen: „Es ist wichtig, eine einheitliche Konzeptualisierung zu haben, was eine ePA eigentlich ist. Das kann zum Beispiel durch charakterisierende Attribute, wie die eindeutige Angabe des Gegenstandsbereichs, des Verwendungszwecks, der Inhalte, der Verteilung und des Krankheitsbezugs sowie der Moderation erfolgen.“ Derzeit gebe es viele Lösungsansätze, die eine gemeinsame Zielsetzung einen müsse, so Haas.

NRW will Vorbild sein

Aktuelle Projekte Nordrhein-Westfalen zeigen, dass es bereits sektorübergreifende Kooperationen gibt. Bei diesen Projekten werden elektronische Aktenlösungen in der Versorgung genutzt werden. In seiner Vorstellung der NRW-Digitalisierungsstrategie hob Mathias Redders vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen das Engagement des Landes hervor: „Wir sind stolz, so viele innovative Projekte in NRW zu haben, die zum Ziel haben, die Kommunikation im digitalen Gesundheitswesen zu stärken. Denn nur dann, wenn Ärzte sektorübergreifend miteinander kommunizieren können, ist dafür gesorgt, dass Patienten auf einem noch höheren Niveau versorgt werden können“. Mit der Strategie für digitales Nordrhein-Westfalen sei das Bundesland Vorreiter und wolle sein Engagement insbesondere im Bereich der elektronischen Akten noch weiter verstärken.

Datenhoheit berücksichtigen

„Zuallererst muss die Versorgung immer den Pflegebedürftigen und Patienten dienen. Dazu müssen auch die Schnittstellen der Fachkräfte im ländlichen Raum verbessert werden“, forderte Andreas Westerfellhaus bei der Diskussionsrunde zum Thema „Anforderungen an ein neues Gesetz“. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Pflegebevollmächtigte des Bundes will bei der anstehenden Gesetzgebung auf eine sichere Patientenversorgung durch sektorübergreifende Schnittstellenarbeit achten und dabei die Datenhoheit des Patienten berücksichtigen.

Einheitliche eAkte gewünscht

Alle Teilnehmer der Podiumsdiskussion sprachen sich für gemeinsame, einheitliche Schnittstellenstruktur aus. „Ärzte, Pflegekräfte und andere Beteiligte in Kliniken und Arztpraxen wünschen sich eine einheitliche elektronische Aktenlösung. Wir begrüßen es, dass der Gesetzgeber in Deutschland eine einzige Akte vorsieht“ so Jan Neuhaus von der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Er gehe davon aus, dass in den Krankenhäusern in Zukunft exakt zwei einrichtungsübergreifende Akten verwendet würden: die elektronische Fallakte für die Kommunikation zwischen Leistungserbringern sowie die elektronische Patientenakte nach § 291a SGB V in der Hoheit der Patienten.

Dr. Stefan Bales vom Bundesministerium für Gesundheit zeigte sich im Hinblick auf die kommende Gesetzgebung zuversichtlich: „Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) werden neue Regelungen auf den Weg gebracht, die durch das Digitalisierungsgesetz entsprechend fortgeführt werden.“ Ziel sei es, eine Akte zu haben, die kassenübergreifend nutzbar sei ohne zu komplizierte technische Anforderungen an den Versicherten. „Eine zentrale Akte sorgt für höhere Transparenz und ermöglicht eine höhere Qualität in der Versorgung durch schnelleren Austausch von Patientendaten wie Laborwerte oder Medikamentengabe“, ist Bales überzeugt.

Die Diskussion um das Thema elektronische Akten will das ZTG gemeinsam mit Partnern beim 3. Deutschen Interoperabilitätstag (DIT) am 8. Oktober 2018 in Berlin fortführen. Im Themenblock „Vernetzte Versorgung: Mehr als ein Netz aus Akten“ soll diskutiert werden, wie Behandlungsprozesse neu gedacht werden müssen.