Einen Leitfaden zum Datenschutz speziell für die Hersteller von Medizinprodukten hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) jetzt veröffentlicht. Die 28-seitige Broschüre „Datenschutz bei Medizinprodukten“ soll eine praxisgerechte Hilfestellung im Umgang mit personenbezogenen Daten bieten. Dabei wird die ab Mai 2018 geltenden Änderungen des europäischen und deutschen Datenschutzrechts berücksichtigt.
Ab dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar. Aufgrund von „Öffnungsklauseln“ wird sie um weitere Bestimmungen des geänderten nationalen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) ergänzt. Die neue BVMed-Broschüre geht daher auf die neuen bußgeldbewehrten Anforderungen des europäischen und deutschen Datenschutzrechts ein.
Checklisten und Musterformulierungen
Der Leitfaden erläutert die wichtigsten Begriffe des Datenschutzrechts. Für besonders häufig vorkommende Sachverhalte gibt zudem Checklisten und Musterformulierungen. Neben dem im Gesundheitswesen tätigen Juristen soll der Leitfaden auch Mitarbeitern helfen, die unmittelbar mit Krankenkassen, Angehörigen der Heilberufe und Patienten zusammenarbeiten oder in anderem Zusammenhang Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten. Der Leitfaden kann für 6,95 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten auf der BVMed-Webseite bestellt werden.