Cannabis-Verordnungen um 80 Prozent gestiegen

Im März 2017 trat das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft. In den ersten drei Monaten sind seitdem die abgerechneten Verordnungen cannabis-haltiger Fertig- und Rezepturarzneimittel für gesetzlich Krankenversicherte um 80 Prozent gestiegen.

Seit Frühjahr 2017 haben schwer kranke Patienten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Erstattung von Cannabis-Medikamenten. Der Healthcare-IT-Spezialist Quintiles IMS hat anhand erster Marktzahlen geprüft, ob sich die Gesetzesänderung bereits auf das Verschreibungsverhalten der Ärzte auswirkt. Demnach stiegen zwischen März und Mai 2017 die abgerechneten Verordnungen cannabis-haltiger Fertig- und Rezepturarzneimittel für gesetzlich Krankenversicherte um 80 Prozent.

Die Gesetzesänderung bedeutet für oftmals schwerkranke Patienten mit starken Schmerzen eine Chance auf Linderung, wenn andere Optionen nicht genug helfen. Der Eigenanbau des Medizinalhanfs ist allerdings weiterhin nicht erlaubt.

Kassen oft ablehnend

Um Cannabispräparate zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen zu können, muss vorab ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) wird über die Bewilligung eines Antrags entschieden. Aktuellen Medienberichten zufolge werden die Anträge von den Krankenkassen jedoch wegen Zweifeln an der dauerhaften Wirksamkeit nicht selten abgelehnt.

Quintiles IMS hat auf Basis von Marktzahlen zum Segment der GKV untersucht, ob seit März des Jahres mehr Verordnungen von Cannabis, entweder als Fertig- oder aber als Rezeptur-Arzneimittel, erfolgen. Ausgehend von einer vergleichsweise niedrigen Basis sind die Zahlen eindeutig: Im März 2017 belief sich das Volumen auf rund 3.600 abgerechnete Verordnungen, im Mai auf knapp 6.500 Verordnungen.

Neurologen verordnen Cannabis am häufigsten

Über vier Fünftel der Verordnungen werden von drei Fachgruppen und zwei Versorgungsstätten getätigt, wobei sich die in letzteren Tätigen mit diesen Fachgruppen überschneiden dürften. Danach stammen 31 Prozent der Verordnungen aus der Feder von Neurologen, 23 Prozent wurden von Praktikern oder Allgemeinmedizinern und acht Prozent von Internisten getätigt. Auf Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gehen 19 Prozent zurück, auf Ambulanzen sieben Prozent. Das übrige Fünftel verteilt sich auf weitere Facharztgruppen.

Mit der Legalisierung der Verschreibung von Medizinalhanf-Produkten könnte die Nachfrage weiter schnell steigen. Quintiles IMS wird die Versorgungsentwicklung weiter verfolgen.

Info:
Quintiles IMS ist im Oktober 2016 durch die Fusion von Quintiles und IMS Health  entstanden. Das Unternehmen beschäftigt etwa 50.000 Mitarbeiter in mehr als 100 Ländern. Das Unternehmen ist ein Anbieter von Informationsdiensten und technologiegestützten Gesundheitsdiensten sowie von Komplettangeboten für Kliniken und Handel.