Der Bundestag hat die Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung in die Wege geleitet. Verbände und Patientenvertretungen warnen vor Qualitätsverlusten und Versorgungsbrüchen. Krankenkassen sehen dagegen Chancen für mehr Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb.
Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln wie Inkontinenzprodukten, Gehhilfen oder anderen dauerhaft benötigten Medizinprodukten können gesetzliche Krankenkassen künftig wieder stärker auf Ausschreibungen setzen. Die entsprechende Regelung wurde am 15. Oktober 2026 zusammen mit der Reform der Notfallversorgung vom Bundestag auf den Weg gebracht. Der Bundesrat muss sich noch mit dem Gesetz befassen. Die Regelung ist Teil von Folgemaßnahmen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Sie soll Krankenkassen erneut ermöglichen, Verträge für bestimmte Hilfsmittelversorgungen über wettbewerbliche Ausschreibungsverfahren abzuschließen. Im bisherigen Recht waren solche Ausschreibungen seit 2019 nicht mehr vorgesehen.
2019 wegen Qualitätsproblemen abgeschafft
Die Rückkehr zu Ausschreibungen ist gesundheitspolitisch umstritten. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz hatte der Gesetzgeber die Ausschreibungsoption 2019 gestrichen. Das Bundesgesundheitsministerium begründete den Schritt damals ausdrücklich damit, Qualitätseinbußen bei der Hilfsmittelversorgung verhindern zu wollen. Seitdem schließen Krankenkassen entsprechende Verträge im Verhandlungsweg mit Leistungserbringern oder deren Verbänden. Auch ein späterer Bericht des Bundesamtes für Soziale Sicherung verweist darauf, dass der zuvor angestrebte Qualitätswettbewerb bei Ausschreibungen nicht erreicht worden sei. Beschwerden von Versicherten und Selbsthilfeorganisationen über Qualitätsdefizite hätten zu der gesetzlichen Änderung beigetragen.
BVMed spricht von „schwarzem Tag“
Der Bundesverband Medizintechnologie reagiert entsprechend scharf auf den aktuellen Bundestagsbeschluss. Er bezeichnet die Entscheidung als einen „schwarzen Tag für die Hilfsmittelversorgung in Deutschland“.
„Union und SPD haben 2019 Hilfsmittel-Ausschreibungen abgeschafft, da sie zu massiven Einschränkungen in der Versorgungsqualität der betroffenen Patient geführt hatten. Jetzt wird dieser Fehler aus kurzsichtigen Sparerwägungen und gegen den Rat aller Expert wiederholt“, kritisiert BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.
Der Verband befürchtet insbesondere, dass ein starker Preiswettbewerb individuelle Beratung, Anpassung und kontinuierliche Betreuung erschweren könnte. Schon vor der Abstimmung hatten sich unter anderem der Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik, die Deutsche Kontinenz Gesellschaft sowie weitere Verbände und Patientenorganisationen gegen die Wiedereinführung ausgesprochen. Auch die BAG Selbsthilfe warnt davor, dass Ausschreibungen die freie Wahl des Leistungserbringers und die Versorgungskontinuität einschränken könnten – insbesondere bei Hilfsmitteln, die individuell angepasst oder dauerhaft benötigt werden.
Krankenkassen sehen Einsparpotenzial
Auf der anderen Seite unterstützen Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung die Rückkehr zu Ausschreibungen. Der Verband der Ersatzkassen bewertet das Instrument als Möglichkeit, Wirtschaftlichkeitspotenziale zu erschließen und die Steuerungsmöglichkeiten der Krankenkassen zu stärken. Auch Krankenkassenverbände hatten zuvor argumentiert, Ausschreibungen könnten bei geeigneten und stärker standardisierten Hilfsmittelversorgungen Preiswettbewerb ermöglichen. In entsprechenden Vorschlägen ist vorgesehen, Zuschläge nicht allein nach dem niedrigsten Preis, sondern unter Einbeziehung qualitativer Kriterien zu vergeben. Damit verläuft die Konfliktlinie vor allem zwischen zwei Zielen: Die Krankenkassen wollen zusätzliche Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen, während Leistungserbringer, Hersteller und Patientenvertretungen davor warnen, dass standardisierte Vergabeverfahren komplexe individuelle Versorgungsleistungen nur unzureichend abbilden könnten.
Qualitätssicherung wird entscheidend
Welche Auswirkungen die neue Regelung tatsächlich hat, wird deshalb wesentlich von ihrer konkreten Umsetzung abhängen. Hilfsmittelversorgung umfasst häufig nicht nur das Produkt selbst, sondern auch Auswahl, Anpassung, Einweisung, Wartung und Nachbetreuung. Der BVMed fordert nun den Bundesrat auf, die Regelung noch zu stoppen. Gleichzeitig verweist der Verband auf das für 2026 angekündigte Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratieabbaugesetz. Dort sollten nach seiner Auffassung alternative Instrumente zur Qualitätssicherung, Digitalisierung und Entbürokratisierung verankert werden.