Zur Verbesserung der Notfallversorgung wird der „Telenotarzt Bayern“ im gesamten Freistaat eingeführt. Das hat der Bayerische Ministerrat jetzt beschlossen.
„Wir wollen auch in Zukunft eine optimale Patientenversorgung sicherstellen. Dazu muss sich der Rettungsdienst ständig weiterentwickeln und die Vorteile der Digitalisierung nutzen“, sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, der den Ausbau vorgeschlagen hat.
Mithilfe von Telemedizin können Ärzte und Rettungskräfte bei der Untersuchung, Überwachung und Behandlung des Patienten am Einsatzort und im Rettungswagen schnell auf das zusätzliche Expertenwissen eines Notarztes zugreifen, ohne dass er dafür vor Ort sein muss.
Schnellere Hilfe
Mit Einverständnis des Patienten werden dazu direkt vom Einsatzort oder aus dem Rettungswagen Videos, Fotos und Vitaldaten wie EKG-Werte in Echtzeit an den Telenotarzt übertragen. An seinem Arbeitsplatz kann dieser Experte sich ein Bild von der medizinischen Situation vor Ort machen. Auf Basis dieser Informationen kann der Mediziner dann zum Beispiel die Gabe lebensrettender Medikamente veranlassen, noch bevor ein Notarzt beim Patienten eintrifft. Das soll dabei helfen Leben zu retten. Notärzte vor Ort soll ein solcher Telenotarzt jedoch nicht ersetzen. Ziel sei es vielmehr, Rettungsdienstpersonal vor Ort bestmöglich zu unterstützen, so Hermann.
Pilotprojekt erfolgreich
Der Minister betont, dass sich der Einsatz von Telenotärzten in einem seit Dezember 2017 laufenden Pilotprojekt im Rettungsdienstbereich Straubing bereits in der Praxis bewährt hat. Dort haben ein Telenotarzt in der Integrierten Leitstelle und 21 telemedizinisch ausgestattete und qualifizierte Rettungstransportwägen in rund 900 Notfällen innerhalb des ersten Jahres wertvolle Erfahrungen gesammelt. Das Fazit ist laut Hermann äußerst positiv: „Ein Telenotarzt kann die Zeit bis zur ersten Versorgung durch einen Arzt vor Ort erfolgreich verkürzen und die Retter vor Ort unterstützen. Gerade in strukturschwächeren Gebieten kann das ein Vorteil sein, der Leben rettet.“
Der Telenotarzt Bayern soll durch die Sozialversicherungsträger als Kostenträger des Rettungsdienstes finanziert werden. Sie waren bereits eng in das Pilotprojekt eingebunden. Mit einer Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes sollen nun notwendige Regelungen für die bayernweite Etablierung des Telenotarztes festgelegt werden.