NRW: Vereinfachte Versorgung bei Long-COVID-Telekonsilen

Covid19-Impfstoffampullen
NRW: Der Fachaustausch zwischen Hausarztpraxen und Corona-Ambulanzen soll durch die Förderung von Telekonsilen vereinfacht werden. (Foto: RZV)

Einen wichtigen Beitrag bei der Versorgung von Patienten mit Folgeerkrankungen aufgrund ihrer COVID-Infektion leistet jetzt die RZV-Fallakte. Der Provider RZV hat pünktlich die Indikation Long-COVID pünktlich integriert.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium gab Ende August die Erweiterung der Telekonsilplattform im Virtuellen Krankenhaus NRW (VKh.NRW) um die Indikation Long-COVID frei. Pünktlich zum Start am ersten September hat RZV als Provider für Elektronische Fallakten (EFA) diese Indikation im VKh.NRW integriert. Damit können sowohl konsilnehmende Ärzte als auch die Experten konsilgebender Einrichtungen die RZV-EFA nutzen, um relevante medizinische Dokumente auszutauschen sowie über ein Formular die begleitende Dokumentation durchzuführen.

Damit leistet die RZV-EFA einen bedeutsamen Beitrag in der Patientenversorgung bei Folgeerkrankungen aufgrund einer COVID-Infektion. Mit der neuen Indikation Long-COVID werden im VKh.NRW zunehmend niedergelassene Ärzte in den Telekonsultationsprozess eingebunden, die direkt aus ihren Praxisverwaltungssystemen die Fallakten ansteuern können.

Förderung der Long-COVID-Telekonsile durch NRW

Durch die Förderung der Telekonsile zu Long-Covid soll der Fachaustausch zwischen Hausarztpraxen und den bestehenden Corona-Ambulanzen ermöglicht werden. Auf diese Weise können Besuche in den vorhandenen ambulanten Angeboten reduziert, diese somit entlastet und die Weiterbehandlung beim Hausarzt vor Ort ermöglicht und unterstützt werden.

Das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen stellt im Haushaltsjahr 2023 hierfür kurzfristig eine Million Euro zur Verfügung. Ziel ist, den Einstieg in digitale Versorgungsstrukturen für die Leistungserbringer attraktiver zu machen. Die Förderung soll als erster Anschub dienen und mehr Praxen ermutigen, dieses Angebot einzuführen.

Long-COVID: Die Langzeitfolgen nach einer Coronavirus-Erkrankung werden als Long-COVID bezeichnet. Die Beschwerden können entweder nach einer Erkrankung weiter andauern oder in den Wochen und Monaten danach auftreten. Möglich ist auch, dass Beschwerden erst abklingen und später wiederkehren. Zu den Symptomen zählen zum Beispiel Erschöpfung, Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme, Schlafstörungen, Husten, Muskelschwäche. Auch die Beschwerden einer Vorerkrankung können sich verschlimmern. Zu Long-COVID gehört zudem das Post-COVID-Syndrom. Wenn Long-COVID-Beschwerden nach drei Monaten weiterbestehen und mindestens zwei Monate lang anhalten oder wiederkehren, spricht man vom Post-COVID-Syndrom.