Zwei wichtige Komponenten der Telematikinfrastruktur will der Signaturkarten-Anbieter medisign ab Anfang 2018 mit dem elektronischen Praxis- beziehungsweise Institutionsausweis (SMC-B Card) und dem elektronischen Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA) anbieten. Die entsprechenden Anträge sind laut medisign-Geschäftsführer Armin Flender schon im März bei der gematik gestellt wurden.
Bislang ist medisign der einzige von den Kammern zugelassene Anbieter elektronischer Heilberufsausweise. Durch sie lassen sich zum Beispiel elektronische Arztbriefe und digitale Muster stapelweise mit nur einer PIN-Eingabe qualifiziert signieren. Die zukünftigen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte erfordern einen HBA der zweiten Generation (G2). „Wer jetzt bei uns einen eHBA bestellt, kann diesen innerhalb der Mindestlaufzeit von 24 Monaten kostenfrei gegen einen G2-Ausweis eintauschen, sobald die Praxis einen Konnektor mit Anwendungen für die qualifizierte Signatur im Einsatz hat“, so Flender.
Medisign begrüßt es in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass sich der GKV-Spitzenverband mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf eine Grundsatzfinanzierungsvereinbarung für den so genannten Online-Rollout Stufe 1 (ORS 1) geeinigt hat. Ab Juli 2017 bekommen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten eine Rückerstattung für die Kosten, die ihnen bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur entstehen. Die Vereinbarung zur Finanzierung schließt auch die Betriebskosten für die SMC-B Card und den eHBA mit ein. So erhalten zum Beispiel Ärzte pro Quartal für die SMC-B Card 23,25 Euro und für den eHBA 11,63 Euro.