KZBV mahnt zur Datensparsamkeit im Gesundheitswesen

Auch im Gesundheitswesen müssen klare Regeln zur Datensparsamkeit ohne Abstriche gelten. Das fordert jetzt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) von der Bundesregierung. Nur dadurch lasse sich die Sicherheit persönlicher Patientendaten umfassend gewährleisten, heißt es.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bewertet die KZBV als grundsätzlich positiv, weil sie zum Beispiel zur Entlastungen von Bürokratie führen kann oder Patienten besser in Behandlungsprozesse eingebunden werden können. „Die fortschreitende Digitalisierung bietet unbestreitbar große Chancen, die es zu nutzen gilt“, betont Dr. Günther E. Buchholz, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. Neben den großen Potentialen bei Diagnostik und Therapie bestehen seiner Einschätzung nach jedoch durchaus auch erhebliche Risiken für die informationelle Selbstbestimmung von Patienten und Versicherten. Als Beispiel nennt der Experte die Nutzung von Gesundheits- und Fitness-Apps. „Der Schutz persönlicher Daten und die Hoheit über deren Weitergabe als Basis des Zahnarzt-Patientenverhältnisses müssen deshalb uneingeschränkt Vorrang haben vor diversen Digitalisierungsaktivitäten”, fordert Dr. Buchholz.

Datensparsamkeit als Grundlage

Die strengen Datenschutzstandards in Deutschland seien ein hohes Gut, das vor kommerziellen Interessen geschützt und verteidigt werden müsse. „Gerade weil die Möglichkeiten der Digitalisierung grenzenlos erscheinen, muss einer unkontrollierten Datensammelwut durch öffentliche und private Dienstleister mit gesetzlichen Regeln entgegengetreten werden“, fordert der stellvertretende Vorstandsvorsitzende.  Andernfalls drohe der Verlust der Datensouveränität an Kostenträger und Versicherungsunternehmen. „Schließlich lassen sich solche Daten auch ohne weiteres für die Risikoselektion von Konzernen zu Zwecken der Gewinnmaximierung nutzen“, so Buchholz. „Solche Auswüchse müssen unbedingt verhindert werden.“ Vielmehr sollen Datenvermeidung und Datensparsamkeit als Grundsätze des Bundesdatenschutzgesetzes künftig unverändert Geltung haben. Das sollte vor allem für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung hochsensibler Patientendaten gelten.