Krankenhauszukunftsgesetz auf Sparflamme?

Blick in Stationsgang einer Klinik
Blick in Stationsgang: „Vielzahl förderfähiger Vorhaben“ (Foto: © Igor Zakharevich/123rf.com

Der Entwurf für ein Krankenhauszukunftsgesetz sieht neben dem Digitalisierungs-Ausbau vor, dass Notfallkapazitäten räumlich ausgebaut und digital optimiert werden. Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt das Vorhaben, fordert aber deutlich mehr Fördermittel.

„Das Gesetz geht in die richtige Richtung. Es wird aber nur dann seinem Namen gerecht, wenn es nicht bei einem einmaligen Sonderprogramm bleibt und die Fördermittel des Bundes von derzeit drei Milliarden auf fünf Milliarden Euro aufgestockt werden“, sagt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Das Fördervolumen müsse der Vielzahl förderfähiger Vorhaben angepasst werden.

Quersubventionierungen vermeiden

Dies gelte umso mehr, da die Zahl der zur Verfügung stehenden Notfallmediziner wie auch insbesondere der IT-Experten für Kliniken begrenzt ist. Die geplante Erhöhung des Digitalisierungsgrades müsse diesen Personalbedarf in ausreichendem Maße berücksichtigen, anderenfalls würde es wieder zu Quersubventionierungen innerhalb des Krankenhauses mit den bekannten Folgen für die Patientenversorgung kommen, so die Bundesärztekammer in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Entwurf.

Kofinanzierung durch Krankenhausträger fraglich

Die vorgesehene Finanzierungsbeteiligung der Länder in Höhe von jeweils 30 Prozent der Fördermittel beurteilt die Bundesärztekammer als angemessen. Die ebenfalls geplante Option einer alleinigen Übernahme der Kofinanzierung durch einzelne Krankenhausträger lehnt sie jedoch ab. Schon jetzt sei absehbar, dass es als Folge der Pandemie und des Lockdowns zu erheblichen Steuerausfällen kommen wird. Weitere Ausfälle seien zu erwarten. „So werden viele Klinken trotz eines realen Innovationsbedarfes absehbar nicht die notwendige Kofinanzierung für eine mögliche Teilnahme an dem neuen Förderprogramm aufbringen können.“ Die BÄK warnt in diesem Zusammenhang vor Fehlanreizen, wenn Finanzmittel für Investitionen zum Beispiel durch Fokussierung auf lukrative Leistungen oder unerwünschte Einsparungen bei Personal- und Sachkosten erzielt werden.

Reduktion von Bettenkapazität „zu eindimensional“

Die BÄK ist unverändert der Auffassung, dass es nach wie vor Reformbedarf im Bereich der stationären Versorgung gibt. Dennoch hält sie die vorgesehene Kopplung der Förderung in Verbindung mit einer Reduktion der Bettenkapazität für viel zu eindimensional. Die Bewältigung der ersten Phase der Corona-Pandemie sei unter anderem auch deshalb gelungen, weil Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern über ein ausreichendes Maß an Krankenhausbetten, vor allem im Bereich der intensivmedizinischen Versorgung, verfügt und gleichzeitig in relativ kurzer Zeit weitere Kapazitäten ausbauen konnte. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Malus-Regelung bei Nicht-Einhaltung der – gegenwärtig noch nicht definierten – Zielkriterien hält die BÄK für ungeeignet. Wünschenswert wäre es nach den Vorstellungen der BÄK, wenn das geplante Zukunftsprogramm Kooperationen zwischen Kliniken mit unterschiedlichen Schwerpunkten berücksichtigen und fördern würde.