Digitalisierung in der Pflege: Es muss etwas passieren

Die Pflege in Deutschland steht vor großen Heraudforderungen (Foto: bialasiewicz/123rf.com)

Die kommende Regierung muss das Thema Digitalisierung in der Pflege entschieden vorantreiben, fordern jetzt sieben Verbände. Für einen künftigen Koalitionsvertrag haben sie vier Empfehlungen.

Die Verbände weisen auf die großen Herausforderungen für die Pflege in Deutschland hin. Denn der steigende Bedarf an Pflegeleistungen steht einem vielfach als wenig attraktiv wahrgenommenen Beruf und einem sich immer weiter verschärfenden Personalmangel gegenüber. Die Corona-Pandemie hat die Grenzen des bisherigen Systems aufgezeigt. 

Regierung muss Wandel anstoßen

Die neue Regierung muss deshalb einen einen Wandel anstoßen, so die sieben Verbände des Bündnisses „Digitalisierung in der Pflege“. Sie sind davon überzeugt, dass die Digitalisierung dabei große Chancen bietet – sowohl für die Entlastung von Pflegekräften als auch für eine bessere Versorgung.

Die Verbände haben vier Empfehlungen formuliert, wie in einem künftigen Koalitionsvertrag die Weichen für eine digitalere Pflege gestellt werden können:

1. Kompetenzzentrum „Digitale Pflege“ einrichten

Als zentrales Gremium – ähnlich dem health innovation hub (hih) des Bundesgesundheitsministeriums übernimmt diesesKompetenzzentrum strategische und technisch-fachliche Aufgaben und vernetzt die unterschiedlichen Akteure miteinander. Das übergeordnete Ziel des Kompetenzzentrums sollte es dabei sein, dass die Pflege und deren Spezifika bei allen Digitalisierungsbemühungen im Gesundheitsbereich stärker berücksichtigt werden.

2. Nationalen Strategieplan „Digitalisierung in der Pflege“ erstellen

Der Rückstand der Pflege bei der Digitalisierung kann nur mit einem strategischen Vorgehen eingeholt werden. Deshalb braucht es einen Strategieplan, der strukturiert die bestehenden Hemmnisse angeht und ungenutzte Potenziale erschließt. Die Entwicklung eines solchen Strategieplans ist ein wesentlicher Aufgabenbereich des Kompetenzzentrums.

3. Digitale Teilhabe ermöglichen und Assistive Technologien fördern

Mit dem Einsatz digitaler Technologien und Anwendungen eröffnen sich neue Möglichkeiten zur digitalen Teilhabe. Damit sie genutzt und Pflegende entlastet werden können, müssen die Verantwortlichen eine digitale Mindestausstattung für ambulante, stationäre und klinische Pflegeeinrichtungen definieren. Eine große Rolle spielt in diesem Zusammenhang eine flächendeckende Analyse des digitalen Reifegrades dieser Organisationen.

4. Digitalisierungskosten refinanzieren

Die nutzenstiftende Digitalisierung der Pflege wird nur mit einer Refinanzierung der entstehenden Folgekosten gelingen. Dafür müssen das Sozialgesetzbuch V und XI und das Krankenhausfinanzierungsgesetz hinsichtlich Vergütung und Entgelte für digitale Investitionen ergänzt werden.

Das sind die sieben Verbände des Bündnisses „Digitalisierung in der Pflege“ 

  • Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.
  • Verband der diakonischen Dienstgeber in Deutschland (VdDD
  • Deutscher Pflegerat (DPR
  • Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP)
  • Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung (Finsoz
  • Verband für Digitalisierung der Sozialwirtschaft (vediso
  • Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD