Gibt es einen Behandlungsfehler? Jeder vierte Bundesbürger hat seinen behandelnden Arzt schon einmal darum gebeten, Einsicht in seine Behandlungsunterlagen zu nehmen – und immerhin 15 Prozent dieser Patienten wurde die gewünschte Einsicht nach eigenen Angaben verweigert.
Das hat eine repräsentative Online-Umfrage des Instituts YouGov unter mehr als 2.000 Personen ergeben. In einem jetzt veröffentlichten Papier zur Stärkung der Patientenrechte spricht sich der AOK-Bundesverband dafür aus, die Position der Patienten bei diesem Thema zu stärken: Wenn Ärzte ihren Patienten die Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen ohne Grund verweigern, soll das für sie in Zukunft rechtliche Konsequenzen haben. In der YouGov-Befragung stimmen 83 Prozent der Befragten einer solchen Änderung der gesetzlichen Vorgaben zu.
Status quo nicht akzeptabel
Das Positionspapier der AOK-Gemeinschaft sieht vor allem eine Verkürzung der Verfahren bei Behandlungs- und Pflegefehlern sowie Beweiserleichterungen für Patienten vor. „Die Erfahrungen aus der täglichen Beratung und Unterstützung unserer Versicherten im Falle vermuteter Behandlungsfehler zeigen, dass eine Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes von 2013 notwendig ist“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch.
Unterstützt wird das Anliegen von der SPD. Deren gesundheitspolitische Sprecherin Sabine Dittmar betont: „Mit Blick auf die Situation der Opfer von Behandlungsfehlern dürfen wir uns mit dem Status quo nicht zufriedengeben. Nach wie vor gibt es für Patientinnen und Patienten zu hohe Hürden, um im Schadensfall eigene Rechte durchsetzen zu können. Die im Jahr 2013 getroffenen Regelungen müssen dringend auf den Prüfstand. Wir werden die Gespräche dazu mit dem Koalitionspartner aufnehmen, so, wie wir das im Koalitionsvertrag vereinbart haben.“
Information über Behandlungsfehler
Die AOK macht in ihrem Papier konkrete Verbesserungsvorschläge, um die Möglichkeiten zur Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu erleichtern und die Hürden zum Nachweis von Behandlungsfehlern zu senken. So muss der Arzt nach bisheriger Rechtslage über Behandlungsfehler nur Auskunft geben, wenn der Patient aktiv danach fragt. Auf eigene Initiative müssen Behandelnde nur informieren, wenn sie damit gesundheitliche Gefahren für den Patienten abwenden können. In der YouGov-Umfrage sprechen sich 90 Prozent der Befragten dafür aus, dass Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, ihre Patienten auch ohne deren aktive Nachfrage über vermutete Behandlungsfehler zu informieren. Für eine solche Änderung der gesetzlichen Vorgaben plädiert der AOK-Bundesverband in seinem Positionspapier.
Pflichtversicherung für alle Behandelnden
Eine große Mehrheit von 87 Prozent der Befragten stimmt außerdem einer gesetzlichen Verpflichtung der Ärzte zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu, die im Fall von Behandlungsfehlern einspringt. Dass es eine solche Verpflichtung bisher nicht gibt, vermuten die Wenigsten: In der Umfrage gehen 44 Prozent der Befragten davon aus, dass alle praktizierenden Ärzte in Deutschland einen ausreichen Versicherungsschutz haben, der im Falle eines Behandlungsfehlers den vollen Schadenersatz für den Patienten sicherstellt. Etwa ein Viertel (27 Prozent) der Befragten gab an, nicht über die Rechtslage Bescheid zu wissen. Nur knapp 30 Prozent wissen, dass die Entschädigung der Patienten im Fall von Behandlungsfehlern wegen fehlendem Versicherungsschutz von Ärzten nicht in jedem Fall sichergestellt ist. Die Einführung einer Pflichtversicherung für Behandelnde ist eine der Kernforderungen im Positionspapier des AOK-Bundesverbandes. „Es kann nicht sein, dass jeder Autofahrer in Deutschland im Falle eines Unfalls selbstverständlich über die Haftpflicht abgesichert ist, während es für Ärzte keine verpflichtende Absicherung gibt“, betont AOK-Vorstandschef Martin Litsch.
Schäden zeitnah regulieren
Die AOK schlägt zudem ein Bündel von Maßnahmen vor, um lange Verfahrensdauern zu verkürzen und eine zeitnahe Regulierung von Schäden infolge von Behandlungsfehlern sicherzustellen. „Nach unseren Erfahrungen aus der Beratung schrecken viele Patienten, die einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuten, davor zurück, ihre Ansprüche – zum Beispiel auf Schadenersatz – geltend zu machen“, so Litsch. In der YouGov-Befragung vermuten 73 Prozent der Befragten, dass mögliche Kosten eines Gerichtsverfahrens der wichtigste Grund für diese Zurückhaltung sind. 66 Prozent der Befragten sehen mangelnde Kenntnis der Patienten über ihre Rechte als Ursache. Weitere relevante Gründe sind aus Sicht der Befragten die Dauer des Verfahrens (47 Prozent), die psychische Belastung der Patienten (44 Prozent) sowie eine generelle Angst vor einem Gerichtsverfahren (43 Prozent). Die Störung des Vertrauensverhältnisses zum Arzt wird mit 36 Prozent weniger oft als Grund genannt. Die Teilnehmer der Befragung hatten bei dieser Frage auch die Möglichkeit, eigene Begründungen zu schreiben. Dabei wurde die mangelnde Aussicht auf Erfolg am häufigsten als Grund genannt – oft verbunden mit dem Hinweis, dass die Ärzte bei medizinischen Streitfällen ohnehin in einer besseren Position seien.
Informationen über IGeL-Nutzen
Das Positionspapier des AOK-Bundesverbandes enthält auch Vorschläge zur besseren Durchsetzung von Schadenersatz-Ansprüchen im Falle von Schäden durch Arzneimittel und zum besseren Schutz der Patienten vor fehlerhaften Medizinprodukten. Darüber hinaus wird in dem Papier das Thema „individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) angesprochen: Die AOK fordert, dass Ärzte künftig nicht nur über die Kosten, sondern auch über den individuellen Nutzen dieser Leistungen für den jeweiligen Patienten informieren müssen. Dies soll dazu beitragen, dass Patienten eine informierte Entscheidung für oder gegen die angebotenen Leistungen treffen können.
Die Befragungsergebnisse zum Thema Patientenrechte beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland, an der im August 2019 insgesamt 2.031 Personen teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
Das Positionspapier des AOK-Bundesverbandes zur Stärkung der Patientenrechte und weiterführende Informationen stehen zum Download unter www.aok-bv.de/ bereit.