Praxissoftware mit Notfalldatenmanagement

Notfalldatensatz (Screenshot: medatixx)

Die Praxissoftware Medatixx integriert ab sofort ein Notfalldatenmanagement. Damit können Ärzte und Praxisteams Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Patienten anlegen, einsehen und bearbeiten.

Bestimmte Informationen können im Notfall entscheidend sein. Dadurch lassen sich Fehlbehandlungen, beispielsweise durch auftretende allergische Reaktionen, vermeiden. Fachpersonal in Praxen und Krankenhäusern kann diese Notfalldaten nun auf einen Blick einsehen. Dazu zählen Allergien und Unverträglichkeiten, vor allem gegen Arzneimittel. Auch wichtige Diagnosen, medizinische Hinweise, etwa zu einer aktuellen Schwangerschaft oder Implantaten, Kontaktdaten behandelnder Ärzte und Personen, die im Notfall zu verständigen sind, sowie Angaben, wo Patientenverfügung oder Organspendeausweis liegen, zählen zu den Notfalldaten. Voraussetzung ist, dass der Patient oder die Patientin der Speicherung der notfallrelevanten Informationen auf der eGK zustimmt.

Notfalldatenmanagement direkt erreichbar

Sobald Ärzte oder Personal die Karteikarte eines Patienten in der Praxissoftware von Medatixx öffnen, finden sie Permanentbereich einen Button zum direkten Aufruf des Notfalldatenmanagements. Durch eine farbige Markierung lässt sich auf Blick feststellen, ob entsprechende Daten (NFDM) vorhanden sind. Grün bedeutet, Notfalldaten liegen vor, grau zeigt an, dass diese noch nicht eingetragen sind.

Die Daten können schnell und unkompliziert eingesehen werden. Für die Bearbeitung der Daten muss das ärztliche Personal sie mittels der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) signieren. Für die QES ist unter anderem der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich.

Ärzte können Daten aus der Praxissoftware in die Notfalldaten übernehmen, zum Beispiel Diagnosen und Medikamente. Darüber hinaus ist es möglich, Informationen zu erfassen, die in der Karteikarte nicht hinterlegt sind. Der Arzt erstellt auf Wunsch der Patientin oder des Patienten den Notfalldatensatz, aktualisiert oder löscht ihn. Der Patient legt fest, welche Inhalte auf der eGK gespeichert werden sollen. Ärzte haben jedoch die Möglichkeit, die Bearbeitung des Datensatzes abzulehnen, wenn das zu einem erhöhten Behandlungsrisiko führen könnte. Darüber hinaus kann das Praxispersonal den Inhalt des NFDM für den Patienten ausdrucken.