Um die ambulante Pflege im ländlichen Raum zu verbessern, startet in Niedersachsen jetzt ein Förderprogramm. Fördermittel können etwa für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen, aber auch für die Einführung von technischen und EDV-basierten Systemen beantragt werden.
Ambulante Pflegedienste sind eine wichtige Säule für die pflegerische Versorgung. Stärker als in Ballungszentren sind ländliche Gebiete wie etwa in Teilen Niedersachsens häufig überaltert. Das stellt ambulante Pflegedienste vor große Herausforderungen: Die Nachfrage nach professionellen Pflegeleistungen wächst in diesen Gebieten. Gleichzeitig fehlen hier junge Menschen als Nachwuchskräfte in der Pflege, weil sie häufig in städtische Regionen umziehen. Nach Einschätzung des Ministeriums führen außerdem die von der Selbstverwaltung gesetzten Rahmenbedingungen zu hoher Arbeitsverdichtung, geteilten Diensten oder unfreiwilliger Teilzeitarbeit.
Finanzielle Unterstützung für bessere Pflege
Mit mehr als sechs Millionen Euro jährlich will die Niedersächsische Landesregierung deshalb bis 2018 die Arbeitsbedingungen der ambulanten Pflege im ländlichen Raum verbessern. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt sagt zum Start des Förderprogramms: „Für eine gute Pflege zu Hause müssen die Arbeits- und Organisationsbedingungen in der ambulanten Pflege allerdings deutlich verbessert werden. Mit unserem Förderprogramm setzen wir große Anreize, dass die Dienste jetzt auf Dauer angelegte strukturelle Veränderungen umsetzen.“ An die Vertragspartner der Selbstverwaltung richtet Ministerin Rundt eine klare Forderung: „Ich erwarte, dass die Selbstverwaltung sich noch stärker für bessere Rahmenbedingungen und eine gerechte Vergütung der Leistungen in der ambulanten Pflege einsetzt“.
Dafür gibt es Fördermittel
Träger von ambulanten Pflegediensten aus dem ländlichen Raum können beispielsweise Fördermittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Förderung von Kooperation und Vernetzung oder für die Einführung von technischen und EDV-basierten Systemen erhalten.
Die Landesregierung informiert zum Förderprogramm nach einer Auftaktveranstaltung in Hannover auch in Regionalveranstaltungen in Oldenburg, Lüneburg, Braunschweig und Hildesheim. In den beiden kommenden Jahren will die Landesregierung außerdem die Zuschüsse zur Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung aufstocken. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags werden die Beträge von 7,5 Millionen Euro in 2016 auf 7,75 Millionen Euro in 2017 und 8,5 Millionen Euro in 2018 erhöht.