70 Prozent der Bundesbürger halten eine elektronische Gesundheitsakte für sinnvoll. Nutzen besteht für sie vor allem darin, ihre gesamten medizinischen Daten an einem Ort zu sammeln und dadurch ihren Gesundheitszustand selbst im Blick zu behalten zu können.
Auch Arzttermine und Folgerezepte über eine solche Akte einfach online anfordern zu können, ist den Deutschen wichtig. Zu diesem Ergebnis kommt die bevölkerungsrepräsentative Studie „Patienten-Radar 2018“ für das Unternehmen Vitabook 2.000 Personen befragt hat.
Koalitionsvertrag vernachlässigt Gesundheitspolitik und Pflege
In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD unter anderem Pläne für ein vernetztes Gesundheitswesen verankert. Doch welchen Stellenwert besitzen dabei die Wünsche der Deutschen? Unter dem Titel „Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ haben sich Union und SPD am 7. Februar auf ihre Zusammenarbeit geeinigt. Allerdings befassen sich von mehr als 177 Seiten lediglich acht (Seite 95 bis 102) mit den Themen Gesundheitspolitik und Pflege, so Vitabook. Das könnte ein Indiz dafür sein, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens inklusive elektronischer Gesundheitsakte wieder ins Hintertreffen geraten. Zwar heißt es im Koalitionsvertrag, die Digitalisierung werde als „eine der größten Herausforderungen des Gesundheitswesens in den nächsten Jahren“ betrachtet. Die Telematikinfrastruktur soll weiter ausgebaut und eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten in dieser Legislaturperiode eingeführt werden. Diese Aussagen seien weder neu, noch konkret. Das gelte auch für die Pläne, „Bürokratien in Diagnostik und Dokumentation“ abzubauen und „die einschränkenden Regelungen zur Fernbehandlung auf den Prüfstand“ zu stellen. Lediglich zum Thema Datensouveränität finde sich eine klare Formulierung: „Die gespeicherten Daten sind Eigentum der Patientinnen und Patienten.“
Elektronische Patientenakte längst Gesetz
Die Ankündigung, noch in dieser Legislaturperiode eine elektronische Patientenakte einführen zu wollen, stößt bei dem Medtech-Unternehmen auf Verwunderung. Denn das ist sowieso längst Gesetz: Laut § 291 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 sowie Abs. 5 c muss die Betreiberorganisation der elektronischen Gesundheitskarte, gematik, „die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass ab 2019 Patientendaten aus vorhandenen Dokumentationen in einer einrichtungsübergreifenden elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden können.“
„Welche der Ankündigungen des Koalitionsvertrags am Ende des Tages tatsächlich Realität werden, bleibt abzuwarten“, sagt Vitabook-CEO Markus Bönig. Leider wüssten viele Bürger gar nicht, dass es die elektronische Gesundheitsakte längst gebe, und zwar von verschiedenen Anbietern. Sein Rat: „Wer also schon heute die Vorteile der Digitalisierung für sich nutzen möchte, ist den politischen Entwicklungen nicht ausgeliefert, sondern kann einfach selbst aktiv werden.“