Zuständigkeitsnavigator für Reha-Leistungen

Physiotherapeutin bei Bewegungstherapie mit älterer Dame
Physiotherapeutin bei Bewegungstherapie: Digitale Unterstützung für Fachkräfte und ratsuchende Patienten (Foto: Stylephotographs/123rf.com)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) stellt einen neuen Online-Navigator zur Verfügung. Dieser unterstützt bei der schwierigen Suche nach dem voraussichtlich zuständigen Reha-Träger für Reha- und Teilhabeleistungen.

In bestimmten Lebenssituationen wie etwa im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt nach einem Schlaganfall oder einem Bandscheibenvorfall kann eine Reha-Maßnahme notwendig sein. Eine Reha-Maßnahme kann aber auch eine Umschulung bedeuten, die nach einem Unfall oder in Folge einer Erkrankung sinnvoll ist, wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. 

Schnell stellt sich die Frage nach dem zuständigen Reha-Träger, der in solch einem Fall die Kosten übernimmt. Wann ist also voraussichtlich die Krankenkasse zuständig, wann die Rentenversicherung, wann die Agentur für Arbeit oder ein anderer Reha-Träger? Bei diesen Fragestellungen unterstützt der neue Reha-Zuständigkeitsnavigator unter www.reha-navi.de und bietet eine schnelle Möglichkeit zur Orientierung. Voraussichtlich bis April 2022 steht der Reha-Zuständigkeitsnavigator zunächst als Beta-Version zur Verfügung.

Komplexe Zuständigkeitsregelungen

Nicht immer ist diese Frage nach der Zuständigkeit direkt zu beantworten, denn die verschiedenen Zuständigkeitsregelungen im Bereich Rehabilitation und Teilhabe sind an unterschiedlichen Stellen in den Büchern des Sozialgesetzbuches verankert. Der Reha-Zuständigkeitsnavigator unterstützt daher zum einen Fachkräfte bei Reha-Trägern und Beratungsstellen, die bei ihrer täglichen Arbeit die verschiedenen Zuständigkeitsregelungen schnell nachvollziehen und anwenden müssen. Das von der BAR entwickelte digitale Praxis-Tool eignet sich zum anderen auch für ratsuchende Menschen, die beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigungen haben und sich vor dem Stellen eines Reha-Antrags informieren möchten.

Schritte zur ersten Orientierung

Wer vor allem eine erste schnelle Orientierung über die verschiedenen Reha-Träger, Leistungsgruppen und Zuständigkeiten im Reha- und Teilhabesystem benötigt, kann sich über eine dafür interaktiv gestaltete Tabelle informieren.

Wer es etwas genauer wissen will, kann in die Hauptnavigation einsteigen und findet hier zwei Zugangsmöglichkeiten: Beim Einstieg „Schritt für Schritt“ setzt die Navigation an der individuellen Lebenslage eines Menschen an (Gesundheit, Arbeit und Ausbildung, Bildung oder Alltägliche Lebensführung). Wird der „Experteneinstieg“ gewählt, beginnt die Navigation direkt mit der Auswahl einer Leistung oder Leistungsgruppe für Reha und Teilhabe (z. B. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben oder sozialen Teilhabe).

Voraussichtlich zuständiger Trägerbereich

In der Hauptnavigation des Reha-Zuständigkeitsnavigators werden Nutzerinnen und Nutzer dann durch gezielte Fragen wie in einer Art „Interview“, zum voraussichtlich zuständigen Trägerbereich für bestimmte Reha- und Teilhabeleistungen navigiert. Mit jeder Antwort werden mögliche Zuständigkeiten weiter eingegrenzt. Im Ergebnis wird dann etwa die Krankenkasse, die Jugendhilfe oder die Eingliederungshilfe als Trägerbereich benannt, der voraussichtlich zuständig ist. Alle Ergebnisse beinhalten unter anderem einen Hinweis zur direkten Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Reha-Träger und lassen sich zudem als PDF speichern oder ausdrucken.