Patientenversorgung ausschließlich per Fernbehandlung

Den Startschuss zur Bewerbungsphase für Fernbehandlungs-Modellprojekte hat jetzt die Landesärztekammer Baden-Württemberg gegeben und nimmt damit eine Vorreiterrolle ein. „Erstmals in Deutschland gestatten wir, dass ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden. In einer Erprobungsphase wird dies im Rahmen von Modellprojekten geschehen. Hierfür nehmen wir ab sofort Bewerbungen entgegen“, erläutert Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever.

Ein denkbares Modell wäre zum Beispiel, dass baden-württembergische Ärzte (außerhalb der Öffnungszeiten von Arztpraxen und unabhängig von Notfallpraxen) von Patienten angerufen werden. Nach telefonischer Anamnese und Befunderhebung – gegebenenfalls unterstützt durch via Smartphone übertragene Fotos –  stellen Ärzte eine Diagnose, führen eine individuelle Beratung durch und leiten die Therapie ein. Falls erforderlich, können in diesem Zusammenhang auch Rezepte für Arzneimittel erstellt oder die Patienten krankgeschrieben werden. Auch die Aufklärung des jeweiligen Patienten über die besonderen Rahmenbedingen der ausschließlichen Fernbehandlung gehört zu einem solchen Telefonat.

Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg den Weg für den wegweisenden und bundesweit einmaligen Grundsatzbeschluss freigemacht und die ärztliche Berufsordnung geändert. Seitdem gestattet die Berufsordnung in Baden-Württemberg Modellversuche zur Fernbehandlung, sofern sie zuvor von der Landesärztekammer genehmigt und während der Laufzeit evaluiert werden.

Die Führung der Landesärztekammer hat mittlerweile einen Kriterienkatalog erarbeitet, nach dem potenzielle Bewerbungen beurteilt werden sollen. „Der Kammervorstand hat diese Verfahrensregelungen Ende März einstimmig beschlossen. Eine der Bedingungen ist demnach beispielsweise, dass der medizinische Standard auch bei Fernbehandlungen eingehalten werden muss“, so Dr. Clever. Im Hinblick auf die Patientensicherheit müssen beispielsweise die krankheits- und patientenbezogenen Umstände in die Entscheidung über Art und Umfang der Fernbehandlung einbezogen werden. Auch der Datenschutz und die Qualitätssicherung haben Priorität.

Neue Wege für die Fernbehandlung

Bereits heute gibt es deutschlandweit ärztliche Fernbehandlungen und Telemedizin, allerdings bislang ausschließlich für „Bestandspatienten“. Mit ihrer Neuregelung will die Landesärztekammer Baden-Württemberg einen Paradigmenwechsel in der ärztlichen Behandlung in Deutschland einleiten. „In anderen Ländern ist das längst Versorgungsrealität. Wir reagieren nicht zuletzt auf die große Nachfrage nach derartigen innovativen Lösungen aus den Reihen unserer Mitglieder. Und auch bei Patienten, in der Politik, bei den Krankenkassen und in der Industrie ist das Interesse an unserem Vorstoß riesig“, sagt Dr. Clever. Die Landesärztekammer sieht in den Modellprojekten vielfältige Chancen für die Zukunft, insbesondere vor dem Hintergrund der Demografie und des technisch Machbaren. Auch in anderer Hinsicht ist der Kammerpräsident optimistisch: „Wir gehen davon aus, dass wir mit unserem Weg auch dem allenthalben spürbaren Ärztemangel ein Stück weit begegnen können.