Mobile Health im Faktencheck

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat populäre Thesen zur Digitalisierung der Gesundheitsbranche aufgegriffen und im Leitfaden „Mobile Health im Faktencheck“ erörtert.

Der Verband wünscht sich mehr Innovationen im Gesundheitssektor und will mit einem Leitfaden die Optimierung der Gesundheitsversorgung vorantreiben. „Leider wird die Diskussion hierzulande sehr emotional und wenig faktenbasiert geführt“, meint Ronny Köhler, Leiter des Bereichs Mobile Health im BVDW. Mednic.de dokumentiert sechs „Behauptungen im Faktencheck“, die der BVDW aufgreift. Der vollständige Leitfaden einschließlich eines Grußworts von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe kann kostenlos heruntergeladen werden. Downloadlink im Kasten ganz unten.

„Apps können Gesundheitsdaten gar nicht richtig messen“

Der BVDW sagt dazu: „Das stimmt so nicht. Natürlich sind die Sensoren in Smartphones oder Wearables in ihrer Genauigkeit oft noch nicht mit klinischen Gerätschaften vergleichbar, die von ihnen gelieferten Daten sind aber für die damit verbundenen Anwendung vollkommen ausreichend. Dabei werden Bewegungsdaten und Vitalfunktionen bereits sehr zuverlässig erfasst. In Bereichen, für die eine besonders hohe Präzision erforderlich ist, sollten zusätzliche externe Sensoren die Messungen ergänzen.“

„Der Schutz der Gesundheitsdaten ist nicht gewährleistet“

Der BVDW sagt dazu: „Personenbezogene Gesundheitsdaten unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz. Dabei werden für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten als ‚Personendaten besonderer Art’ durch Rechtsprechung und Aufsichtsbehörden sogar besonders strenge Maßstäbe angelegt. Darüber hinaus kann die Offenbarung von Gesundheitsdaten etwa durch Ärzte strafbar sein – auch dann, wenn die durch einen Arzt an Patienten ausgegebene Gesundheits-App die Nutzerdaten an einen externen Datenverarbeiter übermittelt. Möchten Anbieter von Mobile-Health-Technologien solche Gesundheitsdaten erheben und verarbeiten, müssen sie dieses hohe Schutzniveau zwingend beachten – und tragen so zu dem Schutz der Gesundheitsdaten aktiv bei.“

„Es droht eine Entsolidarisierung“

Der BVDW sagt dazu: „Das geltende Recht verbietet ausdrücklich, dass die Weigerung eines Versicherten, an ‚erweiterten Datensammlungen bezüglich seiner Gesundheit und seines Lebenswandels teilzunehmen’, zu Nachteilen beim Versicherungsbeitrag führen darf. Tarifkriterien wie Alter, gesundheitliches Risiko oder auch das Verhalten sind bei der gesetzlichen Krankenversicherung gesetzwidrig. Spezielle Tarife, die an die Übermittlung von Gesundheitsdaten geknüpft sind, sind entsprechend nach geltendem Recht unzulässig. Innerhalb strenger Grenzen sind zwar etwa Teilzuschüsse zu Smartwatches oder Wearables möglich, aber nicht an die Übermittlung von Gesundheitsdaten gebunden. Von einer Entsolidarisierung kann also keine Rede sein.“

„Gesundheits-Apps sind nur Spielerei“

Der BVDW sagt dazu: „Apps können eine gesundheitsbewusste Lebensweise fördern: Sie zählen die Schritte und motivieren, sich mehr zu bewegen, lassen sich als Ernährungs-Tagebuch nutzen, helfen bei der Dokumentation einer Erkrankung, erinnern an die Einnahme von Medikamenten oder an fällige Vorsorge-Untersuchungen. Gerade Personen, die sonst eher nicht auf Prävention achten, können sich durch niedrigschwellige Anreize wie spielerische („Gamification“) und soziale Elemente („Social Proof“) zu einer bewussten Lebensweise motivieren. Keine Spielerei, aber spielend gesund bleiben.“

„Apps können den Arzt nicht ersetzen“

Der BVDW sagt dazu: „In den letzten Jahrzehnten haben viele Industrie- und Dienstleistungssektoren digitalisiert. Der Gesundheitssektor steht zwar noch am Anfang der digitalen Transformation, wird sich dieser aber ebenso wenig verschließen können. Apps können und sollen den Arzt aber nicht ersetzen. Allerdings gilt es, die Chancen und Vorteile der Digitalisierung offen und konstruktiv zu nutzen, um Probleme des heutigen Gesundheitswesens zu lösen: etwa die Unterversorgung in ländlichen Regionen, die schlechte und im Zweifelsfall teure Erreichbarkeit von Ärzten am Wochenende und nachts oder lange Wartezeiten für Arzttermine. Apps, Web-Services, künstliche Intelligenz (Machine Learning) und die Vielzahl anderer digitaler Dienste und Technologien können die Patientenzufriedenheit entscheidend erhöhen und eine Bereicherung für die Gesundheitsbranche sein.“

„Der deutsche Markt ist für Mobile-Health zu komplex“

Der BVDW sagt dazu: „Unternehmen haben es in Deutschland in der Tat nicht leicht, sich mit ihren Mobile-Health-Angeboten am Markt zu behaupten. Dieser muss jedoch zweigeteilt betrachtet werden. Im sogenannten ersten Gesundheitsmarkt werden Gesundheitsprodukte und -leistungen durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen oder deren Pflegeversicherungen erstattet. Der Marktzugang ist stark reguliert, jedoch nicht unmöglich. Kollektiv nutzbare Angebote sind zwar noch nicht realisiert, dafür aber zahlreiche Modellprojekte und einzelvertragliche Lösungen.

Im zweiten Gesundheitsmarkt finanzieren die Nutzer die Angebote privat. Hier gibt es alle Möglichkeiten für Wellness, Vorsorge, Fitness, Gesundheitstourismus, frei verkäufliche Arzneimittel bis zu ärztlich empfohlenen individuellen Gesundheitsleistungen. Aufgrund der geringeren Regulierung und niedrigerer Eintrittshürden ist dies für viele Anbieter die Chance, belastbare Nachweise für die Zulassung zum ersten Gesundheitsmarkt zu sammeln.“

Info:
BVDW-Leitfaden Mobile Health zum kostenlosen Download: http://www.bvdw.org/mybvdw/media/download/web-bvdw-leitfaden-mobile-health-20161115.pdf?file=4111