Kliniken müssen nachstationäre Versorgung organisieren

Bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus gelten gemäß Pflegestärkungsgesetz ab 1. Oktober 2017 klare Verantwortlichkeiten. Krankenhäuser werden verpflichtet, die nachstationäre Versorgung der Patienten verbindlich zu organisieren. Um die geforderte, konstantere Versorgung zu erreichen, müssen Kliniken ihre Prozesse entsprechend anpassen.

Behandlungsloch vermeiden

Krankenhäuser sind in Zukunft dafür verantwortlich, dass ihre Patienten nach der Entlassung nicht in ein „Behandlungsloch“ fallen. Dafür müssen sie feststellen, ob und welche Unterstützung ein Patient nach dem Krankenhausaufenthalt benötigt und rechtzeitig dafür sorgen, dass zum Beispiel der Hausarzt des Patienten über die erfolgte Behandlung informiert wird und die Nachsorge steuert, sicherstellen, dass geeignete ambulante Pflegedienstleister und gegebenenfalls auch Reha-Einrichtungen für die weitere Betreuung zur Verfügung stehen, Hilfsmittel beschaffen oder Arzneimittel, die der Patient nach der Entlassung einnehmen soll, verordnen. Alle Nachsorge-Maßnahmen müssen rechtzeitig eingeleitet werden, das heißt, noch während sich der Patient in Behandlung befindet. Und spätestens zum Zeitpunkt der Entlassung müssen dann alle relevanten Informationen – unter Einhaltung des Datenschutzes – bei den weiterbehandelnden Ärzten, Psycho- oder Physiotherapeuten, Reha-Einrichtungen oder Pflegeheimen vorliegen.

Rechtsverbindliche Dokumentation im KIS

Damit ein Krankenhaus im Streitfall darlegen kann, dass es seinen gesetzlichen Aufgaben nachgekommen ist, muss es die Maßnahmen des Entlassmanagements genau dokumentieren können. Die vollständige und verlässliche Erfassung sowie der nahtlose Austausch von Daten zwischen den Behandlern – mit Zustimmung des Patienten – spielt hierbei eine zentrale Rolle im KIS.

Der KIS-Anbieter i-Solutions Health hebt angesichts dieser Neuerungen hervor, das alle maßgebenden Funktionalitäten zur Durchführung des Entlassmanagements in der KIS-Lösung ClinicCentre bereitsteht. Der Prozess ist von der Patienteneinwilligung über Assessment und Planung bis hin zur Entlassung durchgängig in ClinicCentre integriert. Das Formularwesen für die Patienteninformation und -einwilligung sowie ein Modul für die stationäre Medikation samt bundeseinheitlichen Medikationsplan sind verfügbar; Arztbriefschreibung, Kontaktmanagement und Patientenakte komplettieren das Lösungsangebot.