Behördennummer 115 informiert zu Pflegefragen

Wann besteht ein Anspruch auf Pflegezeit? Welche Pflegegrade und welche Leistungen der Pflegeversicherung gibt es? Diese und weitere Fragen zur Pflege beantwortet jetzt auch die Behördennummer 115.

Im Pflegefall kommen viele Fragen auf pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zu. Ab sofort hilft nun auch die Behördennummer 115 bei Fragen rund um das Thema Pflege. Den Bürgern werden zudem qualifizierte Pflegeberater vermittelt.

Jeden Wochentag von 8 bis 18 Uhr informieren Mitarbeiter über Themen wie:

  • Pflegegeld
  • Sach- und Kombileistungen der Pflegeversicherung
  • Pflegehilfsmittel
  • Förderung des altersgerechten Wohnens
  • Pflegeunterstützungsgeld der Pflegeversicherung bei Arbeitsbefreiung in einer akuten Pflegesituation
  • zinslose Darlehen bei Freistellung oder Reduzierung der Arbeit zur Pflege eines nahen Angehörigen
  • Leistungen der Hilfe zur Pflege

Der Flyer „Informationen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige“ bietet als PDF-Datei einen Überblick über das neue Angebot unter der Rufnummer 115 rund um das Thema Pflege (Downloadlink).

Auch zum Thema „Anspruch auf Pflegeberatung“ können über die 115 Auskünfte eingeholt werden. So haben grundsätzlich alle Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder einen entsprechenden Antrag gestellt haben, gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für sie die private Pflege-­Pflichtversicherung durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gilt für pflegende Angehörige und weitere Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Pflegebedürftigen.

Erleichterung für Betroffene

Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, macht deutlich: „Die einheitliche Behördennummer 115 steht beispielhaft für eine partnerschaftliche ebenenübergreifende Zusammenarbeit und eine intelligente Vernetzung von Kommunen, Ländern und Bund – praktisch gelebter Bürgerservice. Die 115 erweitert ihr Angebot für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige und ist für sie eine echte Hilfe bei zahlreichen Verwaltungsanliegen. Sie können ihre Fragen unkompliziert telefonisch klären, unabhängig von Zuständigkeiten oder Öffnungszeiten in den Ämtern.“

Info 115:
Unter der Behördennummer 115 erhalten Anrufer von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr Auskunft zu Verwaltungsleistungen aller Art – von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassungsstelle. Rund 500 Kommunen, zwölf Länder und die gesamte Bundesverwaltung haben sich dem föderalen Vorhaben bereits angeschlossen. Alle 115-Teilnehmer stellen Informationen zu den häufigsten Verwaltungsleistungen in der 115-Wissensdatenbank zur Verfügung. Die 115 ist in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten.