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Medizin & Technik
  • E-Rezept in der Pflege: Pilot soll Medienbrüche schließen

    Das E-Rezept in der Pflege soll ohne Telefonketten, Fax und unnötige Botenwege auskommen. ehex und die opta data Gruppe bereiten dafür einen Pilotbetrieb vor, der Rezeptanforderung, Ausstellung in der Arztpraxis und Weitergabe an die Apotheke digital miteinander verbindet. Technisch greift die Lösung auf bestehende Standards der Telematikinfrastruktur zurück. Gerade in der ambulanten Pflege endet die Digitalisierung des E-Rezepts bislang häufig an den Schnittstellen zwischen den Beteiligten. Rezepte werden telefonisch oder per Fax angefordert, Bearbeitungsstände müssen nachgefragt und teilweise Versichertenkarten oder Rezeptinformationen zwischen Pflege, Praxis und Apotheke transportiert werden. Wie groß der damit verbundene Aufwand sein kann, zeigt eine aktuelle Umfrage des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). 1.016 Pflegeeinrichtungen gaben im Durchschnitt 21,6 Stunden organisatorischen Aufwand pro Quartal für das Einlesen und den Transport elektronischer Gesundheitskarten an. Hochgerechnet auf 26.799 ambulante Dienste und vollstationäre Einrichtungen kommt der Verband einschließlich angenommener Wartezeiten in Arztpraxen auf rund 2,41 Millionen Stunden jährlich. Dabei handelt es sich allerdings um eine Hochrechnung des Verbands und nicht um eine bundesweit gemessene Arbeitszeit. E-Rezept in der Pflege als durchgängiger Prozess ehex und opta data setzen an einem angrenzenden Problem an: dem Rezeptmanagement selbst. Pflegekräfte sollen Rezeptanforderungen strukturiert an die behandelnde Praxis übermitteln können. Nach Prüfung und Ausstellung des E-Rezepts wird der zugehörige Token über KIM für die weitere Versorgung bereitgestellt. Gleichzeitig soll der Bearbeitungsstatus für die Beteiligten nachvollziehbar bleiben. Neu ist dabei weniger die technische Grundlage als deren Zusammenführung zu einem Arbeitsablauf. Die gematik hat bereits standardisierte KIM-Verfahren für Rezeptanforderungen aus Pflegeeinrichtungen sowie für die Übertragung von E-Rezept-Zugriffsinformationen definiert. Die Rezeptanforderung kann dabei strukturiert als FHIR-Datensatz übertragen und vom empfangenden Primärsystem automatisiert verarbeitet werden. Für den geplanten Piloten entwickelt ehex eine Webanwendung und übernimmt die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Pflegeeinrichtungen sollen über ein TI-Gateway angebunden werden; Arztpraxis und Apotheke können in ihren jeweiligen Primärsystemen weiterarbeiten. Vorgesehen ist zudem eine Integration in die Pflegesoftware od | care pro von opta data. Pilot startet in die Praxis Die Erprobung mit einem ambulanten Pflegedienst, einer Arztpraxis und einer Apotheke wird derzeit vorbereitet. Untersucht werden sollen unter anderem Durchlaufzeiten, vermeidbare Botenfahrten, die Akzeptanz im Pflegealltag und das Zusammenspiel verschiedener Praxis- und Apothekensysteme. Perspektivisch könnte dafür der TI-2.0-Dienst Proof of Patient Presence (PoPP) eine Rolle spielen, den ehex ebenfalls als spätere Erweiterungsmöglichkeit nennt. PoPP befindet sich jedoch noch in der stufenweisen Einführung. Der Dienst erzeugt einen kryptografisch gesicherten Nachweis des Versorgungskontexts und soll künftig auch ortsunabhängige Zugriffe auf TI-Anwendungen wie E-Rezept oder ePA ermöglichen. „Die aktuelle Diskussion zeigt sehr deutlich, dass es nicht genügt, einzelne Bestandteile eines analogen Prozesses zu digitalisieren. entscheidend ist die gesamte Prozesskette. Genau dort setzen wir an: Wir wollen Pflege, Arztpraxis und Apotheke digital verbinden, ohne für jede beteiligte Organisation neue Insellösungen zu schaffen,“ erläutert Frédéric Naujokat, Geschäftsführer von ehex das Konzept. ehex (eHealth Experts GmbH) ►opta data Gruppe ►

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  • Autonomer Medikamententransport: Roboter fährt durch den Klinikalltag

    Autonomer Medikamententransport soll am SLK-Klinikum Heilbronn Beschäftigte von wiederkehrenden Laufwegen entlasten. Ein mobiler Roboter fährt dafür selbstständig zwischen Zentralapotheke und Onkologie – durch öffentlich zugängliche Klinikbereiche, über mehrere Etagen und mit regulären Personenaufzügen. Der von der W. Gessmann GmbH entwickelte GESSbot ist als autonomer mobiler Roboter, kurz AMR, für innerbetriebliche Transportaufgaben ausgelegt. Im Klinikum Heilbronn übernimmt er Medikamententransporte zwischen der Zentralapotheke und der Onkologie. Nach Angaben des Herstellers hat das System bislang mehr als 680 Transporte absolviert und dabei über 165 Kilometer autonom zurückgelegt. Anders als klassische fahrerlose Transportsysteme, die häufig auf fest definierten Strecken oder in abgetrennten Bereichen verkehren, soll sich der Roboter in einer dynamischen Umgebung orientieren. Er erkennt Hindernisse und muss seine Fahrroute an Patienten, Besucher und Beschäftigte auf den Fluren anpassen. Gessmann bestätigt den Einsatz über mehrere Etagen und durch öffentliche Bereiche auch auf seiner Produktseite. Autonomer Medikamententransport muss mit Aufzügen zurechtkommen Eine besondere Herausforderung ist die Nutzung der vorhandenen Personenaufzüge. Für autonome Krankenhausrobotik reicht zuverlässige Navigation auf dem Flur allein nicht aus: Auch Türen, Aufzüge, Zugangssysteme und unvorhersehbarer Personenverkehr müssen in den Ablauf eingebunden werden. „Krankenhauslogistik braucht Lösungen, die im Alltag funktionieren – zwischen Menschen und ohne Barrieren. Mit dem GESSbot entwickeln wir AMR-Lösungen, die interne Transportaufgaben zuverlässig übernehmen – nicht unter idealen Bedingungen, sondern im laufenden Klinikbetrieb – dort, wo sie Mitarbeitende täglich entlasten“, erklärt Steffen Kuhnle, Leiter Geschäftsbereich Robotik bei der W. Gessmann GmbH. Entlastung der Mitarbeitenden steht im Fokus Für das SLK-Klinikum steht nach eigenen Angaben vor allem die Entlastung der Beschäftigten im Vordergrund. Gerade in großen Krankenhausgebäuden können Transporte von Medikamenten, Material, Wäsche oder Speisen erhebliche Laufwege verursachen. Solche wiederkehrenden Aufgaben gelten deshalb als naheliegendes Einsatzfeld für autonome mobile Robotik. In welchem Umfang der GESSbot in Heilbronn Arbeitszeit einspart oder Prozesse beschleunigt, wurde bisher noch nicht veröffentlicht. Der Einsatz zeigt damit zunächst vor allem, dass autonome Robotik inzwischen auch in einem nicht abgesperrten Krankenhausumfeld in den Regelbetrieb integriert werden kann und unter Alltagsbedingungen funktioniert. W. Gessmann GmbH ►

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  • Herzschrittmacher: Risiken unterscheiden sich nach Geschlecht
    Herz-Symbol

    Ein Herzschrittmacher nach TAVI hat bei Frauen und Männern offenbar eine unterschiedliche prognostische Bedeutung. Eine Studie mit mehr als 1.100 Patientinnen und Patienten zeigt: Bei Frauen war eine neue Schrittmacherimplantation mit einer ungünstigeren frühen Prognose verbunden, bei Männern spielte dagegen ein bereits vorhandener Schrittmacher für das Langzeitrisiko eine Rolle. Beim kathetergestützten Aortenklappenersatz (TAVI) wird eine Herzklappenprothese über einen Katheter eingesetzt. Das Verfahren ermöglicht die Behandlung einer schweren Aortenklappenstenose ohne klassische Operation am offenen Herzen. Eine mögliche Folge sind jedoch Störungen der elektrischen Erregungsleitung des Herzens. Abhängig von Prothesentyp, Anatomie und bereits vorhandenen Leitungsstörungen kann deshalb nach dem Eingriff ein permanenter Herzschrittmacher erforderlich werden. Forschende der Karl Landsteiner Privatuniversität und des Universitätsklinikums St. Pölten haben nun untersucht, ob sich die prognostische Bedeutung eines Herzschrittmachers nach TAVI zwischen Frauen und Männern unterscheidet. Grundlage waren Daten von 1.114 Personen, die zwischen 2016 und 2020 eine TAVI erhalten hatten. 555 davon waren Frauen, 559 Männer. Herzschrittmacher nach TAVI bei Frauen häufiger mit frühem Risiko verbunden Vor dem Eingriff trugen 7,0 Prozent der Frauen und 14,5 Prozent der Männer bereits einen Schrittmacher. Innerhalb von 30 Tagen nach der TAVI benötigten weitere 12,8 Prozent der Frauen und 14,7 Prozent der Männer ein neues Gerät. Dieser Unterschied war statistisch nicht signifikant. Bei Frauen zeigte sich jedoch ein Zusammenhang zwischen einer neuen Schrittmacherimplantation und einer geringeren Überlebensrate innerhalb der ersten 30 Tage. Nach fünf Jahren unterschieden sich die Überlebensraten der Frauen dagegen nicht mehr signifikant danach, ob kein, ein bereits bestehender oder ein nach der TAVI implantierter Schrittmacher vorhanden war. Schwere Blutungen traten bei Frauen zudem häufiger auf als bei Männern – bei 3,1 gegenüber 0,7 Prozent. Bei Männern zeigte sich ein anderes Muster: Die kurzfristige Überlebensrate unterschied sich nicht nach Schrittmacherstatus. Langfristig war jedoch ein bereits vor der TAVI vorhandener Schrittmacher mit einer höheren Fünf-Jahres-Sterblichkeit verbunden. Auch nach Berücksichtigung weiterer Risikofaktoren blieb dieser Zusammenhang bestehen. Die Forschenden interpretieren einen vorhandenen Schrittmacher allerdings nicht als Ursache der höheren Sterblichkeit, sondern eher als Hinweis auf eine bereits stärker ausgeprägte Herz-Kreislauf-Erkrankung. Ergebnisse nicht auf alle TAVI-Systeme übertragbar Die Ergebnisse sprechen nach Ansicht der Autoren dafür, Geschlecht und Schrittmacherstatus bei Risikobewertung und Nachsorge nach TAVI stärker zu berücksichtigen. Sie zeigen aber keine ursächlichen Zusammenhänge. Die Untersuchung ist eine nachträgliche Analyse eines Registers aus nur einem Zentrum. Zudem kamen überwiegend ballonexpandierbare Edwards-SAPIEN-Klappen zum Einsatz. Die Ergebnisse lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres auf selbstexpandierende TAVI-Systeme übertragen, bei denen sich auch die Häufigkeit notwendiger Schrittmacherimplantationen unterscheiden kann. Ein Teil der untersuchten Eingriffe stammt außerdem aus einer früheren TAVI-Generation und bildet die heutige Technik und Behandlungspraxis nicht vollständig ab. Dass Frauen nach TAVI häufiger bestimmte frühe Komplikationen zeigen, langfristig aber teilweise günstigere Überlebensdaten aufweisen, wird auch durch eine aktuelle Metaanalyse von 71 Studien mit mehr als 480.000 Patientinnen und Patienten gestützt. Karl Landsteiner Privatuniversität pubmed.ncbi.nlm.nih.gov wiley.com

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Healthcare
  • Pflegepool im Krankenhaus soll Personalengpässe flexibel abfedern
    Internationale Pflegekräfte

    Ein Pflegepool im Krankenhaus kann personelle Engpässe auf Stationen abfedern und Beschäftigten zugleich flexiblere Einsatzmöglichkeiten bieten. Das Universitätsklinikum Dresden arbeitet seit knapp 15 Jahren mit einem solchen Modell. Mittlerweile gehören dem Pool rund 40 Mitarbeitende verschiedener Pflegeberufe an. Die Beschäftigten des Dresdner Pflegepools werden je nach Bedarf auf unterschiedlichen Stationen und in verschiedenen Versorgungsbereichen eingesetzt. Damit sollen sowohl kurzfristige Ausfälle als auch länger dauernde Personalengpässe kompensiert werden. Zum Pool gehören neben Gesundheits- und Krankenpflegekräften unter anderem Medizinische Fachangestellte, Altenpflegekräfte und Krankenpflegehelfende. Das Modell erfordert mehr als die kurzfristige Besetzung offener Dienste. Da Poolkräfte regelmäßig zwischen unterschiedlichen Einsatzbereichen wechseln, spielen strukturierte Einarbeitung, Praxisanleitung und die Vermittlung zusätzlicher Kompetenzen eine wichtige Rolle. Ältere Veröffentlichungen des Universitätsklinikums zeigen, dass Poolbeschäftigte dort bereits seit Jahren auch für spezialisierte Bereiche wie Intensivmedizin, Endoskopie oder Notaufnahme qualifiziert werden. Pflegepool im Krankenhaus braucht strukturierte Einsatzplanung Wie Poolmodelle organisiert und weiterentwickelt werden können, ist am 23. und 24. September Thema des fünften Pflegepoolsymposiums am Universitätsklinikum Dresden. Mehr als 100 Teilnehmende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz beschäftigen sich unter anderem mit Einarbeitung im Intensivpflegepool, Berufseinstieg, Personalentwicklung und Rekrutierung. Eine aktuelle Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass bei Springerpools nicht nur die Verfügbarkeit von Personal entscheidend ist. Relevant sind auch transparente Regeln dafür, wie Beschäftigte auf Stationen verteilt werden, sowie die Akzeptanz dieser Entscheidungen bei Pool- und Stammbelegschaften. Damit wird Poolmanagement zunehmend auch zu einer Aufgabe für digitale Personalsteuerung. Elektronische Dienstplanung und Self-Rostering können Verfügbarkeiten, Qualifikationen und Wünsche von Beschäftigten mit dem Personalbedarf einzelner Bereiche zusammenführen. Eine systematische Übersichtsarbeit fand überwiegend positive Effekte elektronischer Planungssysteme auf Beschäftigte und Organisationen; die untersuchten Modelle und Umsetzungsszenarien waren allerdings sehr unterschiedlich. Auch KI-basierte Dienstplanung wird inzwischen untersucht. Eine aktuelle Übersicht zeigt jedoch, dass viele Ansätze bislang vor allem in Simulationen oder Pilotprojekten geprüft wurden. Echtzeitfähigkeit, Integration in Krankenhausinformationssysteme und belastbare Effekte im Routinebetrieb sind noch vergleichsweise selten untersucht. Für das Dresdner Modell selbst liegen in der aktuellen Mitteilung keine Daten dazu vor, ob und in welchem Umfang der Pflegepool Ausfallzeiten, Fremdpersonaleinsatz oder andere Versorgungskennzahlen verändert. Das Klinikum beschreibt ihn vor allem als Instrument, um personelle Engpässe flexibler aufzufangen und unterschiedliche Arbeitsmodelle zu ermöglichen. Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden ►

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  • KI in der Krankenhauskodierung soll bei steigenden MD-Prüfquoten unterstützen

    KI in der Krankenhauskodierung soll Kliniken künftig bei der Abrechnung und bei Prüfungen durch den Medizinischen Dienst unterstützen. Recare entwickelt dafür zwei neue Anwendungen gemeinsam mit Krankenhauspartnern. Der Hintergrund: Ab 2027 werden die zulässigen MD-Prüfquoten deutlich angehoben. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ändern sich zum 1. Januar 2027 die Regeln für die Prüfung von Krankenhausabrechnungen. Kliniken mit einem Anteil unbeanstandeter Rechnungen zwischen 50 und unter 65 Prozent müssen künftig mit einer Prüfquote von bis zu 40 Prozent rechnen. Liegt der Anteil unbeanstandeter Abrechnungen unter 50 Prozent, sind weitere Prüfungen auch über diese Quote hinaus möglich. Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Verschärfung mit dem Ziel, die Abrechnungsqualität zu erhöhen. Bislang liegt die höchste reguläre Prüfquote bei 15 Prozent. Die jeweilige Quote wird für jedes Krankenhaus anhand der Ergebnisse des vorvergangenen Quartals bestimmt. KI in der Krankenhauskodierung macht Vorschläge Recare reagiert darauf mit den Anwendungen „Recare Coding“ und „Recare MD Management“. Coding analysiert die Falldokumentation nach der Entlassung und schlägt ICD- und OPS-Codes vor. Zu den Vorschlägen sollen jeweils die entsprechenden Textstellen aus der Patientenakte angezeigt werden. Ein Grouper ermittelt zudem DRG und Fallwert und soll auf mögliche Prüfrisiken hinweisen. Die endgültige Kodierentscheidung trifft weiterhin eine Fachkraft. MD Management setzt später im Prozess an. Wird eine Rechnung vom Medizinischen Dienst geprüft, soll das System den Prüffall analysieren, relevante Informationen aus der Fallakte zusammenstellen und daraus einen Entwurf für eine Stellungnahme oder einen Widerspruch vorbereiten. Auch hier bleibt die Freigabe beim zuständigen Krankenhauspersonal. Das gesetzlich vorgesehene MD-Portal ersetzt die Software nicht. Entwicklung mit Krankenhauspartnern An der Entwicklung beteiligen sich die Artemed Klinikgruppe, das Evangelische Krankenhaus Mettmann und die Alexianer-Gruppe. Sie bringen anonymisierte Fälle und Erfahrungen aus Kodierung und Medizincontrolling ein. Die Alexianer bestätigen die gemeinsame Entwicklung öffentlich. Von einem flächendeckenden Produktstart kann allerdings noch nicht gesprochen werden. Recare Coding wird nach Angaben des Unternehmens derzeit bei ausgewählten Entwicklungs- und Pilotpartnern eingesetzt. Recare MD Management befindet sich noch in gemeinsamer Entwicklung und Validierung. Beide Angebote werden auf den Produktseiten als „Private Beta“ geführt. Ob sich damit der Personalaufwand oder die Zahl beanstandeter Abrechnungen tatsächlich verringern lässt, ist bislang nicht unabhängig belegt. Angaben wie eine Zeitersparnis von bis zu 50 Prozent bei der Kodierung beruhen laut Recare auf Modellannahmen und Erfahrungen mit Entwicklungs- und Pilotpartnern. https://recareai.com

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  • Digitalisierung in der Pflege: Unbesetzte Stellen sollen Technik finanzieren
    Seniorin im Bett

    Die Digitalisierung in der Pflege könnte künftig einen neuen Finanzierungsweg erhalten. Nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sollen stationäre Pflegeeinrichtungen einen Teil nicht besetzbarer Personalstellen in sogenannte Transformationsstellenanteile umwandeln können. Das Geld dürfte dann für nachweislich entlastende technische und digitale Systeme eingesetzt werden. Der geplante neue Paragraf 113e SGB XI sieht vor, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen zwischen 2028 und 2032 für bis zu zehn Prozent bestimmter Personalstellenanteile einen finanziellen Gegenwert vereinbaren können. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Stellen nicht besetzt werden können. Die Mittel sollen ausschließlich in technische oder digitale Systeme fließen, die Pflege- und Betreuungspersonal unterstützen oder entlasten. Damit würde erstmals ein Teil der regulären Personalausstattung rechnerisch in Technik überführt. Der Gesetzentwurf spricht ausdrücklich von „fiktiven Transformationsstellenanteilen“. Sie gelten in der Pflegesatzvereinbarung als gleichwertig zu regulär zu besetzenden Stellen, finanzieren aber keine Ersatzkräfte, sondern den Einsatz geeigneter technischer Systeme. Digitalisierung in der Pflege nur mit nachgewiesener Entlastung Welche Anwendungen finanziert werden dürfen, soll nicht jede Einrichtung selbst bestimmen. Das geplante Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege soll bis Ende September 2027 einen Katalog geeigneter Systeme erstellen. Voraussetzung für die Aufnahme sollen wissenschaftliche Erkenntnisse oder systematische Praxisevaluationen sein, die eine entlastende Wirkung auf Pflegepersonal belegen. Der Katalog soll anschließend vierteljährlich aktualisiert werden. Das Verbändebündnis „Digitalisierung in der Pflege“, dem unter anderem Organisationen aus Pflege, Sozialwirtschaft und Gesundheits-IT angehören, nennt als mögliche Anwendungen beispielsweise sprachbasierte Dokumentation, Sensorik, digitale Tourenplanung und automatisierte Dienstplanung. Welche dieser Lösungen tatsächlich in den vorgesehenen Katalog aufgenommen würden, ist bislang offen. Verbände fordern höhere Quote Das Bündnis begrüßt den neuen Finanzierungsansatz, hält die vorgesehene Obergrenze von zehn Prozent jedoch für zu niedrig und fordert eine Umwidmung von mindestens 50 Prozent. Zudem sollen nach Auffassung der Verbände neben Anschaffungskosten auch Betrieb, Wartung und Schulungen dauerhaft refinanziert werden. Gefordert werden außerdem verbindliche Interoperabilitätsstandards und möglichst geringe zusätzliche Nachweispflichten. Der Gesetzentwurf enthält zugleich Schutzvorgaben: Der Einsatz digitaler und technischer Systeme darf die Pflegequalität nicht beeinträchtigen, die Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen nicht einschränken und die Versorgungssicherheit nicht gefährden. Die Auswirkungen der Regelung sollen wissenschaftlich evaluiert werden. Der Hintergrund ist ein wachsender Versorgungsbedarf. Ende 2023 waren in Deutschland bereits 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Nach Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes könnte ihre Zahl – abhängig von den zugrunde gelegten Annahmen – bis 2070 auf rund 6,9 bis 7,7 Millionen steigen. Weitere Informationen: bvitg

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