Pflegestärkungsgesetz bringt Telemedizin voran

Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed e. V.) bewertet den jetzt von der Bundesregierung vorgelegten Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) grundsätzlich positiv. Die Vereinigung sieht sich in vielen Forderungspunkten bestätigt.

Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin setzt sich dafür ein, die Pflege durch Telemedizin zu unterstützen. Dabei mahnte die Organisation aber immer wieder großen Reformbedarf bei der Vergütung und Finanzierung telemedizinischer Leistungen an. Der jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) greife dieses zentrale Anliegen der DGTelemed nun aber – mit Einschränkungen – auf. Insgesamt bewertet die Vereinigung den Entwurf positiv: „Mit mehr Zusammenarbeit durch Digitalisierung die Pflege entlasten. Auf diese Formel könnte man die Botschaft des geplanten Pflegestärkungsgesetzes bringen“, heißt es hierzu in einer aktuellen Erklärung der DGTelemed.

Infrastrukturkosten im Blick

Das Bundesgesundheitsministerium habe in dem Entwurf die Infrastrukturkosten der Telemedizin im Blick, die vor allem bei Krankenhäusern anfallen. Aus den Mitteln des Krankenhaus-Strukturfonds (nach § 12 KHG) sollen erstmals „telemedizinische Netzwerkstrukturen“ und Maßnahmen zur Steigerung der informationstechnischen Sicherheit gefördert werden. Dabei müssen vorhandene Dienste der Telematikinfrastruktur genutzt werden.

Hierzu sollen über vier Jahre jeweils zusätzlich 500 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds in den Strukturfonds fließen. Mit den von den Ländern aufzubringenden hälftigen Anteilen stünden somit insgesamt vier Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. „In der Praxis ist zu erwarten, dass vor allem telekonsiliarische Dienste bis hin zur Teleintensivmedizin sowie die teleradiologische Vernetzung davon profitieren könnten“, erläutert der DGTelemed-Vorstandsvorsitzende Professor Dr. med. Gernot Marx. „Dadurch kann nachweislich die leitliniengerechte Behandlung verbessert werden, mit deutlich positiven Effekten für die Pflegesituation. Wir begrüßen deshalb diesen Schritt, und zwar ökonomisch und auch hinsichtlich seiner politischen Wirkung.“

Telemedizin verbessert Versorgungsstrukturen

Die Bundesregierung stelle per Gesetz klar, dass telemedizinische Netzwerke grundsätzlich geeignet seien, die Versorgungsstrukturen zu verbessern. DGTelemed-Vorstandsmitglied Rainer Beckers sieht damit die langjährigen Positionen der DGTelemed bestätigt: „Dass auch die informationstechnische Sicherheit vom Gesetzgeber adressiert wird, ist ebenfalls positiv, da Telemedizin sichere Infrastrukturen voraussetzt. Allerdings muss nun unbedingt die noch fällige Anpassung der Vergütungsstrukturen folgen: Telemedizinische Netzwerke leben von dem Grundgedanken, zentral verfügbare ärztliche Expertise breit zu verteilen. So kommen insbesondere ländliche Regionen in den Genuss hochspezialisierten Expertenwissens. Damit steigen jedoch die Personalkosten in eben diesen telemedizinischen Zentren. Dies muss durch Änderungen in der Krankenhausvergütung unbedingt aufgefangen werden.“

Bei nahezu allen Fachleuten sie die Vergütungsregelung zur Videosprechstunde auf großes Unverständnis gestoßen. Die DGTelemed habe insbesondere die Begrenzung auf wenige Indikationen fachlich hinterfragt. Hier plant der Gesetzgeber nun gravierende Änderungen: Die „bisherige Vorgabe von Indikationen (…) entfällt“. Dabei sollen zudem „(…) die Besonderheiten in der Versorgung von Pflegebedürftigen durch Zuschläge (…)“ berücksichtigt werden. Das wird von der DGTelemed ausdrücklich begrüßt: „Damit steht einer rationalen Vergütung der elektronischen Pflegevisite nichts mehr im Wege!“

Weitere, vergütungsrechtliche Anpassungen gefordert

Zusätzlich will die Bundesregierung die Zusammenarbeit der akutmedizinischen Versorgung mit der stationären Pflege durch Digitalisierung fördern, um dadurch die ambulante Versorgung in Pflegeheimen zu verbessern (§ 119b SGB V). In den entsprechend erforderlichen Verträgen der Verbände sollen telemedizinische Dienste Verwendung finden. Auch für den Austausch von Patientendaten wünscht der Gesetzgeber Vereinbarungen der Verbände bis zum 30. Juni 2019. Abgesehen von der elektronischen Pflegevisite könnten jetzt auch teletherapeutische Dienste und das Telemonitoring für Pflegeheimbewohner zugänglich werden. Nach Meinung der DGTelemed sind hier aber weitere, vergütungsrechtliche Anpassungen erforderlich.

„Die DGTelemed wird ihre Diskussion mit der Politik und den Verbänden deshalb fortsetzen und den weiteren Entwicklungsbedarf detailliert verdeutlichen“, betont der stellvertretende DGTelemed-Vorstandsvorsitzender Günter van Aalst. Diese weiteren Forderungen will der Verein auch auf dem 9. Nationalen Fachkongress Telemedizin in Berlin thematisieren.