Der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) drängt darauf, dass bei der Ausarbeitung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) die Perspektive der Gesundheitsfachberufe stärker berücksichtigt wird.
Mit dem bis 2024 geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) will die Bundesregierung zum einen die individuelle medizinische Versorgung verbessern, zum anderen die Entwicklung neuer Therapien, Medikamente oder Untersuchungsmethoden beschleunigen. Der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) drängt darauf, dass im Rahmen der weiteren Entwicklung des Gesetzentwurfs nicht nur ärztliche und pflegerische Anliegen, sondern auch die Perspektive der Gesundheitsfachberufe berücksichtigt werden muss. Eine große Chance der Digitalisierung bestehe auch darin, alle im Gesundheitswesen Tätigen zu entlasten und ihre Berufe attraktiver zu machen, betont der Verband.
Weitere Leistungserbringer in Telematikinfrastruktur einbinden
Bemühungen gibt es sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. „Die deutschen Ansätze zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen stehen nicht isoliert, sondern sind eingebettet in die Gesetzesinitiative der EU-Kommission für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum“, erläutert VDBD-Geschäftsführerin Dr. Gottlobe Fabisch. Auf beiden Ebenen gelte es nun, geeignete Rahmenbedingungen für die Primär- und Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten zu schaffen: Rechtssicherheit und Sicherheit der Telematikinfrastrukturen müssten gewährleistet und so das Vertrauen der BürgerInnen in eine sinnvolle Datennutzung gestärkt werden. In technischer Hinsicht sei die Interoperabilität von Telematikinfrastrukturen zwingend, ohne die ein effektiver Datenaustausch nicht möglich sei. „Dabei muss sichergestellt werden, dass nicht nur ÄrztInnen eingebunden sind, sondern auch andere Leistungserbringer“, betont Fabisch. DiabetesberaterInnen stünden dabei stellvertretend für die große Vielfalt von Gesundheitsfachberufen.
Technik kann hilfreich oder belastend sein
Als ein zentrales Instrument der Digitalisierung sieht der VDBD die elektronische Patientenakte (ePA). Gemäß Koalitionsvertrag soll sie künftig automatisch angelegt werden, sofern nicht aktiv widersprochen wird. Der Verband begrüßt den Worten von VDBD-Vorstandsmitglied Dr. rer. med. Lars Hecht zufolge das Opt-Out-Prinzip, sofern nützliche Informationen beinhaltet und eine einfache Nutzung möglich seien. Ob digitale Innovationen die Vorteile, die sie theoretisch bieten, auch ausspielen können, entscheide sich im Behandlungsalltag. „Je nach Umsetzung kann sich die neue Technik als äußerst hilfreich, aber auch als Belastung erweisen“, erläutert Hecht. „Deshalb fordert der VDBD die Kompatibilität der digitalen Komponenten und das Prinzip der Open-Source-Software, die es erlauben, die Vielfalt der Systeme auch zu nutzen.“
Nicht zu unterschätzen sei auch der Fortbildungsbedarf, unterstreicht der VDBD: Um die neue Technik sinnvoll einsetzen zu können, müssten in Gesundheitsfachberufen Tätige, wie beispielsweise DiabetesberaterInnen, ihr Wissen kontinuierlich aktualisieren und in das eigene berufliche Handeln integrieren. Damit einher geht eine Kompetenzerweiterung, die auch in der Vergütung abgebildet werden müsse.
“Medical divide” vermeiden
Bei alldem, betont der VDBD, dürfe Digitalisierung kein Selbstzweck und dürfe auch nicht zu einer Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen, zu einem „medical divide“, führen. Im Mittelpunkt müsse immer das Patientenwohl stehen. Selbstverständlich sollte es sein, dass Patienten zeitnah vollständigen Einblick in ihre Daten erhalten.
Positionspapier: Die aktuellen Forderungen zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen und die Nutzung digitaler Gesundheitsdaten hat der VDBD in Form eines Positionspapiers veröffentlicht. Externer Link (PDF): Positionspapier Digitalisierung im Gesundheitswesen und Nutzung digitaler Gesundheitsdaten