„EU-Gesundheitspass Corona“ für Auslandsreisen?

Muster-Entwurf eines „EU-Gesundheitspass Corona“
Muster-Entwurf eines „EU-Gesundheitspass Corona“ (Bildquelle: Mediaform InformationssystemeGmbH)

Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer einheitlichen europäischen Regelung für Auslandsreisen während der Corona-Pandemie. Grundlage hierfür könnte ein vor Reisebeginn durchgeführter SARS-CoV-2-Test sein, dessen negativer Befund als sogenannter Gesundheitspass dient und als gültiges Dokument für die Einreise in viele europäische Länder akzeptiert wird.

Um Reisen innerhalb Europas wieder zu ermöglichen, will die deutsche Bundesregierung die weltweite Reisewarnung für Touristen ab dem 15. Juni 2020 für 31 europäische Staaten aufheben. Die bislang gültigen Reisewarnungen sollen durch länderspezifische Reisehinweise ersetzt werden. Auch in anderen europäischen Ländern wie beispielsweise Italien, Spanien oder Griechenland wird über Einreisebedingungen diskutiert, die eine Öffnung für touristische Reisen zeitnah ermöglichen sollen. Ein vorübergehend erteilter Gesundheitspass könnte eine Lösung sein. Ein negativer SARS-CoV-2-Befund kurz vor Antritt einer Auslandsreise verringert statistisch das Risiko einer Ansteckung und könnte als legitimiertes Einreisedokument dienen.

Als Anbieter von Erfassungs- und Kennzeichnungslösungen mit begleitendem Datenmanagement und langjähriger Partner von Medizinischen Laboratorien und Kliniken arbeitet die Unternehmensgruppe Mediaform derzeit an Lösungsvorschlägen zur praktischen Umsetzung eines EU-Gesundheitspasses Corona (SARS-CoV-2). Ein entsprechendes Konzeptpapier – inklusive Gestaltung und Dateninhalten – ist bereits unter fachlicher Mitwirkung von deutschen Laborfachärzten konzipiert und entwickelt worden.

Keine Reise ohne vorherigen Test?

Wie könnte das konkret aussehen? Wer zukünftig ins europäische Ausland reisen will, unterzieht sich vor der Abreise einem SARS-CoV-2-Test. Der entnommene Nasen- und Rachenabstrich wird dann einem akkreditierten Fachlaboratorium übermittelt, wo Laborfachärzte die Untersuchung auf das Virus SARS-CoV-2 durchführen. Der laborärztliche Befundbericht dokumentiert das Ergebnis der Untersuchung auf Virus Direktnachweis (PCR). Diese Verfahrensweise ist bereits in Arztpraxen und Laboratorien etabliert und erfüllt die medizinischen Qualitätsanforderungen.

Lokale Speicherung auf dem Smartphone

Die Übermittlung des Laborbefundes kann sowohl auf dem elektronischen Übertragungs- als auch auf dem Papierweg erfolgen. Hierbei wird der Gesundheitspass zusammen mit dem laborärztlichen Befundbericht und einer darin integrierten Plastikkarte im Scheckkartenformat erstellt. Das Dokument und die Plastikkarte verfügen über Sicherheitsmerkmale, die ein Kopieren verhindern. „Zusätzlich kann der digitale Gesundheitspass ganz einfach über ein Smartphone mittels QR-Barcodes gescannt und auf dem Smartphone lokal gespeichert werden“, erklärt Jörg Weber, Geschäftsführer der Mediaform Unternehmensgruppe.

Zwar könnte ein solcher Ausweis keineswegs garantieren, dass ein Reisender tatsächlich gesund ist. Aber rein statistisch könnte ein negativer SARS-CoV-2-Befund kurz vor Reiseantritt das Risiko reduzieren, dass ein „Spreader“ womöglich quer durch Europa reist. Europaweit arbeiten Ärzte und Laboratorien nach denselben hohen Standards, so dass die Tests europaweit einheitlich ablaufen könnten.