Bundeseinheitlicher Medikationsplan: Erste Etappe genommen

Eine gemeinsame Vereinbarung zur Erstellung eines Medikationsplans haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) jetzt vorgelegt.

Laut dem so genannten E-Health-Gesetz haben Patienten ab Oktober 2016 Anspruch auf die Erstellung und Aktualisierung eines Medikationsplans, sofern sie mindestens drei Medikamente gleichzeitig anwenden. Die dazu erforderlichen Rahmenbedingungen haben die KBV, der DAV und die BÄK jetzt geschaffen. Gemeinsam haben sie Inhalt und Struktur erarbeitet, Vorgaben zur Aktualisierung vorgelegt sowie ein Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans entwickelt.

Mit dem Medikationsplan sollen zukünftig Verordnungen aller Ärzte eines Patienten sowie die Selbstmedikation auf einem einheitlichen Medikationsplan erfasst werden. In der Regel wird der Medikationsplan vom Hausarzt ausgestellt und aktualisiert. Aktualisierungen durch mitbehandelnde Ärzte sind ebenfalls möglich. „Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält“, ist Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV, überzeugt. Ziel sei es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen.

Auf Patientenwusch ergänzt die Apotheke den Medikationsplan um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel. „Der beste Weg zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit ist ein Zusammenwirken von Apotheker und Arzt mit einem berufsübergreifenden Blick auf die Gesamtmedikation“, sagt der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. Ein Medikationsplan ohne Apotheker könne kaum aktuell und vollständig sein.“

Der Medikationsplan soll zunächst in Papierform ausgefertigt werden. Ziel ist es, ihn spätestens 2019 auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern. Ab diesem Zeitpunkt müssen dann alle Vertragsärzte und Apotheker in der Lage sein, einen auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren. Für Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer, ist der bundeseinheitliche Medikationsplan auf Papier ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit: „Damit ist der Weg gebahnt für die elektronische Lösung im Rahmen der Telematikinfrastruktur“, so Bartmann. Der DAV-Vorsitzende Becker ergänzt: Mit der elektronischen Gesundheitskarte müssen und wollen wir uns so schnell wie möglich den digitalen Herausforderungen stellen.” Bis zum 30. Juni 2016 sollen KBV und GKV-Spitzenverband Vorlagen für die Regelung des Versichertenanspruchs im Bundesmantelvertrag sowie für die ärztliche Vergütung liefern.