Deutsche Klinikärzte verbringen 44 Prozent ihrer Arbeitszeit mit Bürokratie und Dokumentation. Umgerechnet auf das Jahr bedeutet dies, dass sie seit dem 24. Juli nicht mehr mit Patienten, sondern ausschließlich mit Papier oder Computer arbeiten.
Die in Deutschland arbeitenden Pflegekräfte haben noch einen Monat länger Schonfrist: für sie beginnt der „Docu Day“ erst am 22. August. Aber ab dann hat auch für die Pflege Bürokratie Vorrang. Die Gruppe Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA hatte schon vor drei Jahren hierzu eine Studie veröffentlicht. Seinerzeit hatten 85 Prozent der Stationsärzte und rund 68 Prozent der leitenden Ärzte angegeben, sich dadurch frustriert zu fühlen, 93 Prozent der Klinikärzte erlebten sie als Misstrauenskultur zu Lasten der Patienten. Auch gaben sie zu 79 Prozent an, dass der Dokumentationsaufwand in den letzten fünf Jahren deutlich zugenommen habe. Das hatte eine Online-Befragung von 200 Klinikärzten über DocCheck im Auftrag der Asklepios Kliniken ergeben.
Bürokratieabbau ist notwendig
Inzwischen hat auch der Deutsche Ärztetag einen Bürokratieabbau angemahnt: In der stationären Versorgung „müsse mehr Zeit für die eigentlichen ärztlichen Aufgaben geschaffen werden. Derzeit werde deutlich mehr Arbeitszeit auf Dokumentationsaufgaben und Arztbriefe verwendet als auf Patientenkontakt und Befundrecherchen“, berichtet das Deutsche Ärzteblatt.
„Gebessert hat sich an der Situation nichts, obwohl das Problem inzwischen allgemein bekannt ist“, sagt Asklepios-CEO Kai Hankeln. „Die Misstrauenskultur der Krankenkassen verursacht eine ausufernde Bürokratie und einen immensen Dokumentationsaufwand im deutschen Krankenhausalltag, jetzt kommt mit der Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) noch eine weitere Nachweispflicht dazu“, kritisiert Hankeln.
Weil der Rückstand bei der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen so enorm ist, erhöht sich der Aufwand zur Dokumentation noch weiter, sagt die Asklepios-Gruppe. „Da die deutschen Kliniken aufgrund ihrer ökonomisch schwierigen Lage und der im internationalen Vergleich geringen Erlöse für die Fallpauschalen (DRG) auf die Kostenerstattung erbrachter Leistungen angewiesen sind, steigt der Aufwand, um Kostenträgern keinen Vorwand für Beanstandungen und Kürzungen zu liefern“, führt die Krankenhausgesellschaft ihre Kritik weiter aus.