Online zum HNO: TK weitet Video-Sprechstunde aus

Gemeinsam mit Fachärzten aus dem HNOnet NRW eG hat die Techniker Krankenkasse (TK) jetzt ihr ihr telemedizinisches Angebot für Online-Sprechstunden in Nordrhein-Westfalen erweitert.

Kooperationspartner ist die Patientus GmbH. Schon seit bietet die Krankenkasse das Tool des Unternehmens für Online-Videosprechstunden in der hautärztlichen Behandlung an. Hierzu wurde ein Versorgungsvertrag mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD) geschlossen. „Wir sind davon überzeugt, dass telemedizinische Elemente in der Zukunft der Versorgung unserer Patienten eine größer werdende Rolle spielen werden“, saggt Dr. Klaus Strömer, Präsident des BVDD. Die Online-Sprechstunde soll hauptsächlich der Verlaufskontrolle oder für Patienten-Rückfragen zu einer bereits eingeleiteten Behandlung dienen. Dadurch sollen zum Beispiel überfüllte Wartezimmer vermieden werden.

Privatsphäre bei Video-Sprechstunde gesichert

„Jeder Arztkontakt ist wichtig, aber nicht jeder Patient muss dazu in die Praxis kommen”, sagt Nicolas Schulwitz, Geschäftsführer von Patientus, und ergänzt: „Durch den Kontakt von Angesicht zu Angesicht bei der Videosprechstunde ist trotz räumlicher Trennung für das nötige Vertrauensverhältnis gesorgt.“ Unterstützend zum Gespräch können medizinische Daten – wie Röntgenbilder oder Arztberichte gemeinsam am Bildschirm betrachtet werden.

Alle Gespräche werden verschlüsselt und weder aufgenommen, gespeichert, noch an Dritte übermittelt, versichert Patientus. Auch das Unternehmen selbst könne auf den Inhalt des Videochats nicht zugreifen.

Das Gespräch zwischen Arzt und Patient findet direkt im Webbrowser statt. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist lediglich, dass beide über einen internetfähigen PC oder ein Notebook, Webcam und Lautsprecher verfügen. Eine App für mobile Geräte wird bereits entwickelt. Im persönlichen Login-Bereich hat der Arzt alle wichtigen Informationen auf einen Blick: neue Terminanfragen, bevorstehende Sprechstunden sowie eingegangenes Feedback von Patienten. Das hilft dabei, den Praxisalltag besser zu organisieren.

Ab Juli 2017 soll die Video-Sprechstunde laut E-Health-Gesetz in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen werden. Die Krankenkasse vergütet allerdings schon jetzt jede durchgeführte Online-Videosprechstunde extrabudgetär. Zusätzlich erhalten teilnehmende Ärzte eine monatliche Dokumentationspauschale, mit der die Nutzungsgebühr von Patientus vollständig refinanziert werden kann.