Online-Videosprechstunde ergänzt Praxisbesuch

Laut E-Health-Gesetz soll die Online-Videosprechstunde ab dem 1. Juli 2017 Bestandteil der Regelversorgung werden. Der erfolgreiche Einsatz in Ärztenetzen in Nordrhein-Westfalen bestätigte bereits die Relevanz der telemedizinisch-unterstützten Versorgung. Beim bevorstehenden Kongress „eHealth.NRW“ der ZTG (Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH) am 5. Oktober 2016 im Kongresszentrum Dortmund diskutieren Experten das Thema. Eröffnet wird die Veranstaltung von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens.

Die Förderung telemedizinischer Leistungen ist wichtiger Bestandteil des E-Health-Gesetzes. So soll ab dem 1. Juli 2017 die Online-Videosprechstunde Teil der vertragsärztlichen Regelversorgung werden. Auf diese Weise soll die Kontaktaufnahme mit Ärztinnen und Ärzten bei Nachsorge- und Kontrollterminen erleichtert werden.

In Nordrhein-Westfalen werden diese Anwendungen bereits erfolgreich in Arztnetzen eingesetzt. So erprobt die Techniker Krankenkasse (TK) seit September 2015 gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Dermatologen (BVDD) die Online-Videosprechstunde in der hautärztlichen Versorgung. Damit kann beispielsweise die regelmäßige Beobachtung der Wundheilung nach einer OP von zu Hause aus erfolgen. Bei Auffälligkeiten werden die Betroffenen sofort zur persönlichen Untersuchung in die Praxis einbestellt.

Vergütungsregelungen sind vorhanden: Teilnehmende Ärzte rechnen ihr Honorar direkt mit der TK ab. „Für die Nachkontrolle reicht oft ein kurzer Blick – dafür müssen sich Patienten künftig nicht mehr auf den Weg in die Praxis machen“, erläutert Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung in NRW. „Mit der Online-Video-Sprechstunde ergibt sich perspektivisch ein medizinisches Angebot auch dort, wo keine Strukturen vorhanden sind – zum Beispiel in ländlichen Gebieten“. Künftig soll das TK-Angebot der Online-Videosprechstunde auch auf andere Berufsgruppen ausgeweitet werden.

Kostenfreie Kongressteilnahme

Auf dem Kongress „eHealth.NRW soll auch über weitere Anwendungen gesprochen werden, die laut E-Health-Gesetz im Rahmen des Aufbaus der Telematikinfrastruktur vorgesehen sind. Das ausführliche Kongressprogramm sowie das Anmeldeformular für den kostenfreien Besuch des Kongresses stehen auf dieser ZTG-Website  zur Verfügung. Interessierte können telemedizinische Lösungen bei einem Besuch im „Anwenderzentrum eGesundheit“ der ZTG GmbH live kennenlernen (Anmeldung erforderlich).

VERANSTALTUNGSINFO
Der Kongress „eHealth.NRW – Das digitale Gesundheitswesen“ findet am 5. Oktober 2016 im Kongresszentrum Westfalenhallen Dortmund statt.
eHealth.NRW richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure der Gesundheitsversorgung und der Gesundheitswirtschaft, niedergelassene und stationär tätige Ärzte, Vertreter von Krankenhäusern, Rehakliniken, Pflegeheimen und sonstigen stationären Einrichtungen, sonstiger Gesundheitsberufe (z. B. Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Pflegekräfte, Rettungsassistentinnen und -assistenten etc.), IT-Unternehmen mit Schwerpunkt Gesundheitswesen und Institutionen der Selbstverwaltung (z. B. Krankenkassen).
Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit 9 Punkten (Kategorie: A) anrechenbar.