Neue Bewertungsverfahren für MedTech-Innovationen

Bei MedTech-Innovationen insbesondere für medizinische Apps oder telemedizinische Anwendungen sollte es neue und „elastischere“ Bewertungsverfahren geben. Dafür hat sich Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen jetzt auf dem Gesprächskreis Gesundheit des BVMed  stark gemacht.

Die Politikerin betonte, dass jeder GKV-Versicherte Anspruch auf eine medizinische Versorgung nach dem Stand der medizinischen Entwicklung hat. Hier müssten die Bewertungssysteme weiterentwickelt werden. Aspekte der Lebensqualität und Patientenzufriedenheit müssten mit einbezogen werden. Außerdem sollten die Verfahren die Besonderheiten berücksichtigen, da viele Medizinprodukte sehr unterschiedlich sind.  Gleichzeitig müsse aber die Patientensicherheit gewährleistet bleiben.

Innovationszentren denkbar

Die Grünen-Politikerin hält Innovationszentren für denkbar, in denen medizinische Innovationen angewendet und ausgewertet werden, um sie schneller in die Regelversorgung zu bringen. Insgesamt müssten die G-BA-Mechanismen „nochmals angeschaut“ werden, um Verfahren zu beschleunigen. Das kürzlich verabschiedete Hilfsmittel-Reformgesetz (HHVG) bezeichnete die Grünen-Politikerin als „eines der besseren Gesetze der Großen Koalition“, aber auch hier gebe es Nachbesserungsbedarf.

Auch für BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt steht die Patientensicherheit im Vordergrund. Ziel müsse es aber bleiben, dass Patienten in Deutschland auch künftig schnell von modernen und sicheren Medizintechnologien profitieren können. Der BVMed schlägt vor, dass eine neutrale Einrichtung im Rahmen der Evidenzbasierten Medizin wissenschaftliche Leitlinien für die Methodik zur Nutzenbewertung von Medizintechnologien entwickelt. Diese Leitlinien müssten die Besonderheiten der Medizinprodukte besser berücksichtigen.